Hochschulgesetzänderung geht an den wahren Problemlagen des wissenschaftlichen Nachwuchses vorbei

Hörsaal

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In der Landtagssitzung vom 09.-11. April 2014 wird abschließend über die von der Landesregierung vorgelegte Gesetzesänderung des Thüringer Hochschulgesetzes beraten. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, hochschulpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Diese Gesetzesvorlage beweist wieder einmal, dass die schwarz-rote Koalition einfach nichts Vernünftiges mehr zu Stande bekommt. So trägt die Novelle des Hochschulgesetzes mit ‚Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses‘ maximal einen vielversprechend klingenden Namen. Allerdings wird das Gesetz nicht einmal im Ansatz seinem Anspruch gerecht. So geht es an den wahren Problemlagen des wissenschaftlichen Nachwuchses, wie zum Beispiel den prekären Arbeitsverhältnissen durch Befristung und Teilzeit und infolgedessen der schlechten Entlohnung, dem geringen Stellenwert der Gleichstellung an den Hochschulen und der unzureichenden Personalvertretung der Studierenden vollkommen vorbei. Dies haben auch die vielen Expertinnen und Experten bei der mündlichen Anhörung deutlich gemacht und entsprechende Nachbesserungen eingefordert.“

Die Hochschulpolitikerin der Grünen weist zudem darauf hin, dass die im Gesetz enthaltenen Vorschläge zum Teil eklatante Mängel aufweisen:

„Schon die Wiedereinführung des Probestudiums für Menschen ohne Abitur ist mehr als untauglich. Hier werden neue willkürliche Hürden geschaffen, darunter die Voraussetzung, mindestens drei Jahre vorher in einem fachlich verwandten Bereich berufstätig gewesen zu sein. Wir hingegen meinen, eine Öffnung der Hochschulen muss konsequent und praxistauglich erfolgen. Eine einschlägige Berufsausbildung sollte ausreichen, um einen Zugang zum Probestudium zu erhalten. Zudem sollten die Leistungen, die im Probestudium erbracht werden, auf jeden Fall auf das reguläre Studium angerechnet werden. Bisher liegt dies lediglich im Ermessen der jeweiligen Hochschule. Das schafft neue ungewollte Unsicherheiten und somit weitere Hürden“, so Rothe-Beinlich weiter.

Auch die vorgeschlagenen Regelungen zum berufsbegleitenden Weiterbildungsstudium sieht Rothe-Beinlich kritisch. Bisher sieht das Gesetz nach oben offene Studiengebühren für diese Studiengänge vor.

„Wir schlagen mit einem umfangreichen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf – dem sich die Fraktion DIE LINKE angeschlossen hat – vor, die Höhe der Gebühren und Entgelte für Weiterbildungsstudiengänge auf maximal 500 Euro pro Semester zu begrenzen, damit zu hohe finanzielle Belastungen für die Weiterbildungsstudierende ausgeschlossen werden. Schließlich sollte es unser aller Interesse sein, die Weiterbildungsbereitschaft zu erhöhen und die Zugangshemmnisse abzubauen“, so die grüne Hochschulpolitikerin abschließend.

Astrid Rothe-Beinlich wird die grüne Fraktion auf der morgen von 10-16 Uhr in der Friedrich-Schiller-Universität stattfindenden 22. Hochschulkonferenz der GEW vertreten und ab 13.45 Uhr auf dem Podium: “Quo vadis Hochschulen – Wie soll es weiter gehen“ – Rede und Antwort stehen. Die Hochschulkonferenz steht unter der Fragestellung: Zwingt die Finanzpolitik die Hochschulen in die Knie?

Selbst mit der Forderung nach einer beruflichen Ausbildung werden willkürlich Hürden aufgebaut.

Gerade hochintelligente Menschen, die sich früh selbstständig gemacht und Unternehmen gegründet haben, werden dadurch vom Hochschulstudium ferngehalten.

Die englische Open University beweist, dass es auch anders geht. Sogar ohne Probestudium.