Heute beginnt zeitgleich mit dem Inkrafttreten der verschärften Corona-Eindämmungsmaßnahmen nach den Herbstferien wieder der volle Kindergarten- und Schulbetrieb. Das Bildungsministerium hat mit Blick auf Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz für die kommenden Wochen entsprechende Vorgaben für die Arbeit in den Kindergärten und Schulen gemacht. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion:
„Es ist gut und richtig, dass während des sog. Wellenbrecher-Lockdowns die Kindergärten und Schulen geöffnet bleiben. Das Recht auf Bildung ist ein hohes Gut, das nur als allerletzte Maßnahme in Frage gestellt werden darf. Dennoch sehen wir auch Nachbesserungsbedarfe bei den aktuellen Vorgaben. Bislang fehlt bspw. die Möglichkeit der Freistellung vom Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler, die vorerkrankte Angehörige haben. Für diese kann eine Infektion mit dem SARS-Cov-2-Virus gerade in akuten Erkrankungsphasen ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellen. Hier sollte korrigiert werden."
In Thüringen können Schüler*innen, die einer Risikogruppe angehören, genau wie betroffene Lehrer*innen, vom Präsenzunterricht freigestellt werden. Diese lernen bzw. unterrichten dann im sog. Distanzlernen von zu Hause. Das sollte auch für Kinder möglich sein, die in einem Haushalt mit Angehörigen einer Risikogruppe leben, um diesen den notwendigen Schutz zukommen zu lassen.
Die grüne Bildungspolitikerin weist zudem darauf hin, dass in den Kindergärten zwar der reguläre Betrieb gelten soll, gleichzeitig jedoch verschärfte Schutz- und Hygienemaßnahmen umgesetzt werden müssen. Mehr Personal steht den Einrichtungen dabei nicht zur Verfügung. „Das ist klar ein Widerspruch. Regulärer Betrieb unter besonders hohen Hygiene- und Schutzauflagen funktioniert einfach nicht ohne zusätzliche Unterstützung. Deshalb fordern wir, dass Kindergärten jetzt die Möglichkeit erhalten, Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen mindestens bis zum Ende der Pandemie einzustellen und diese auf ihren Personalschlüssel anrechnen zu lassen. Wir müssen verhindern, dass die Einrichtungen ihr Betreuungsangebot weiter einschränken. Das geht aber nur mit zusätzlichem Personal", so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.