Grüne Fraktion sieht unzulässige Benachteiligung freier Schulen

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Rothe-Beinlich blickt mit Spannung auf Verwaltungsgerichtsverfahren im November

Am 20. November 2013 werden vor dem Verwaltungsgericht Gera die Klagen von zwei freien Schulträgern gegen die Finanzierungsbescheide seitens des Landes verhandelt. In Sachsen will das Verfassungsgericht am 15. November dieses Jahres über eine Klage entscheiden, ob die freien Schulen ausreichend finanziert sind. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag hat im Jahr 2011 eine Normenkontrolle zum Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft beim Thüringer Verfassungsgericht eingereicht. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir gehen davon aus, dass unsere Verfassungsklage im Januar oder Februar 2014 vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof verhandelt werden wird. Daher sind wir gespannt, wie das Verwaltungsgericht Gera die Klagen seitens der freien Schulträger bewerten wird.“

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hatte mit Beginn der Beratungen zur Novellierung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft deutlich gemacht, dass sie die freien Schulen mit der Gesetzesnovellierung im Jahr 2010 ganz klar unzulässig benachteiligt sieht und zudem die fehlende Transparenz bei der Kostenermittlung bemängelt.

„Die Finanzierung der freien Schulen ist mittlerweile so niedrig ausgestaltet, dass viele Schulträger ihre Schulgelder deutlich anheben mussten und weitere Vorhaben zu Schulneugründungen aufgegeben haben. Zudem können sie benötigtes Lehrpersonal aufgrund rigider Vorgaben nicht in ausreichendem Maße gewinnen und vergrößern die Klassen, um weitere Kosten sparen zu können. Kleinere Schulträger ohne finanzstarken Träger im Rücken stehen mittlerweile faktisch mit dem Rücken an der Wand. Auch Schulschließungen sind nicht mehr auszuschließen“, erläutert die bündnisgrüne Bildungspolitikerin weiter, „und das, obgleich der Zulauf zu Schulen in freier Trägerschaft nach wie vor anhält.“

Nach aktuellen Berechnungen der Grünenfraktion fehlen den freien Schulen in Thüringen schon heute mindestens zehn Millionen Euro jährlich an staatlicher Finanzhilfe. Hinzu kommen stark steigende Belastungen, beispielsweise durch Tarifsteigerungen und Betriebskostenerhöhungen, die auch vor freien Schulen nicht Halt machen.

„Aus unserer Sicht entspricht das Thüringer Gesetz nicht den Verfassungsgrundsätzen, widerspricht dem Gleichbehandlungsgebot mit staatlichen Schulen und dem Transparenzgebot. Freie Schulen sind Teil des öffentlichen Bildungswesens und erfüllen gleichermaßen den Bildungsauftrag. Für uns gilt: Dem Freistaat muss jedes Kind gleich viel wert sein, egal welche Schule es besucht. Daher muss die Finanzhilfe zukünftig so geregelt werden, dass freie Schulen allen Kindern, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, offenstehen. Die steigenden Schulgelder und die sinkenden Landesmittel bewirken jedoch absehbar das Gegenteil", gibt Rothe-Beinlich abschließend zu bedenken.

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