Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Bild zur News
Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. im Thüringer Schulgesetz entsprechende Regelungen zu schaffen, um unfreiwillige Klassenwiederholungen (Sitzenbleiben) in allen Klassen und allen Schularten bis zum Schuljahr 2012/2013 vollständig abzuschaffen und den Schulen in Thüringen die Möglichkeit einzuräumen, bereits früher "Schule ohne Sitzenbleiben" zu sein; 2. allen Schulen, die auf unfreiwillige Klassenwiederholungen verzichten, entsprechende Fortbildungs- und Beratungsangebote für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung zu stellen; diesen Schulen sind Budgets für notwendige Förderangebote zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen, die in Eigenverantwortung der einzelnen Schule eingesetzt werden; 3. im Thüringer Schulgesetz entsprechende Regelungen zu schaffen, die es ermöglichen, dass alle Schulen in Thüringen in die Lage versetzt werden, ihre spezifischen pädagogischen Aufgaben in Selbstverwaltung und Eigenverantwortung zu lösen, ein eigenes Programm zur Profilbildung zu entwickeln und ihre Arbeit kontinuierlich zu verbessern; 4. sicherzustellen, dass jede Schule ihr eigenes Schulprofil und ihr Schulprogramm entwickelt, Personalentwicklung betreibt und gemeinsam mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium Fortbildungskonzepte entwickeln soll; jede Schule entscheidet über ihren Haushalt im Rahmen des ihr zugedachten Budgets; sie evaluiert ihre eigene Arbeit, entwickelt dafür Kriterien und legt jährlich einen Schulbericht vor; 5. sicherzustellen, dass über die inhaltliche, organisatorische und räumliche Gestaltung der Schule von der Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger entschieden wird; die Schulleiter und Schulleiterinnen sollen alle fünf Jahre von der Schulkonferenz gewählt werden können; 6. entsprechende rechtliche Regelungen zu schaffen, um sicherzustellen, dass alle Schularten für die Klassenstufen bis zum Ende der Sekundarstufe 1 ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote schaffen; die Finanzierung dafür ist vom Land sicherzustellen; 7. entsprechende Regelungen im Thüringer Schulgesetz zu schaffen, die festlegen, dass für je 2 500 Schülerinnen und Schüler in Thüringen mindestens eine Vollbeschäftigteneinheit für den Einsatz von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zur Verfügung steht; 8. entsprechende Regelungen im Thüringer Schulgesetz zu schaffen, die die Kooperation von Schule und Jugendhilfe verbindlich festlegen und sicherstellen, dass an jeder Schule dem Bedarf entsprechende Maßnahmen von Schulsozialarbeit angeboten werden. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
Schlagworte