Gesetz der verpassten Chancen

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„Wer wie die Landesregierung in einem Atemzug den Anspruch erhebt, Erwachsenenbildung zur vierten Säule im Bildungssystem aufzuwerten und gleichzeitig die Mittel im Landeshaushalt 2011 kürzt, der agiert nicht nur widersprüchlich, sondern hat die grundlegenden Zusammenhänge nicht verstanden. Gesetz und Finanzierung müssen zusammen gedacht werden. Wir sind enttäuscht, dass die Regierungsfraktionen im Ausschuss keine erneute Diskussion über mögliche Verbesserungen des Gesetzes führen wollten und im Plenum pauschal alle Änderungsvorschläge ablehnten“, erläutert Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag. „Wir meinen, mit dieser Novellierung des Erwachsenenbildungsgesetzes werden viele Chancen verpasst. Planungs- und Rechtssicherheit sind mit dem im Gesetz festgeschriebenen Finanzierungsvorbehalt für die Erwachsenenbildung keineswegs gegeben. Die Anzahl der Unterrichtsstunden zur Anerkennung von Volkshochschulen ist im Vergleich mit den Bedingungen für freie Träger noch zu niedrig. Wir befürchten, dass die Volkshochschulen durch die Kommunen und Landkreise finanziell schlechter ausgestattet werden und sehen freie Träger mit dieser Regelung erneut benachteiligt. Jugendliche unter 16 Jahren werden weiterhin von der Erwachsenenbildung ausgeschlossen und auch die Festschreibung der Vorrangstellung von Volkshochschulen bei Alphabetisierung und beim Nachholen von Schulabschlüssen ist unser Ansicht nach falsch verstandener Protektionismus der in diesem Punkt großen Koalition aus SPD, CDU und DIE LINKE“, so Rothe-Beinlich zu den wesentlichen Kritikpunkten und daraus resultierenden Änderungsanträgen der Bündnisgrünen. „Wir treten für eine Gleichbehandlung von öffentlichen und freien Trägern in der Erwachsenenbildung ein. Mit dem neuen Gesetz und angesichts der Sparvorschläge der Koalition werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Einrichtungen existenzbedrohend eingeengt. Die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen der Beschäftigten in der Erwachsenenbildung werden sich weiter verschlechtern. Die Verantwortung des Landes für Erwachsenenbildung nimmt weiter ab. Die Trägervielfalt in Thüringen zu erhalten und die Arbeit der Träger planbar und auf solide Beine zu stellen, wurde mit dem neuen Gesetz leider verpasst. So wird keine vierte Säule gestärkt, sondern die Erwachsenenbildung maximal als Stiefkind der Bildung. Wir werden bei den anstehenden Haushaltsberatungen daher beantragen, die Finanzierung wieder auf das Niveau von 2010 anzuheben“, so Rothe-Beinlich abschließend.