Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft

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Kleine Anfrage 940 der Abgeordneten Astrid Rothe-Beinlich und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft. Die Landesregierung hat sich öffentlich dazu bekannt, im Zuge der Novellierung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft die Aufwendungen zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft zu reduzieren. In Thüringen macht sich mit jeder weiteren Kürzungsaussage aus den Reihen der Landesregierung zunehmend größere Unsicherheit aufseiten der Kinder, Eltern, der Lehrer und Lehrerinnen, der Erzieher und Erzieherinnen und der Schulträger bemerkbar. Astrid Rothe-Beinlich fragt die Landesregierung nach einer Begründung für diese Reduzierung und will wissen, wie aus Sicht der Landesregierung eine sichere wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte erreicht werden, wenn den Schulen in freier Trägerschaft nur Anteile der Mittel zustehen, die für staatliche Schule aufgewandt werden.