Faktencheck: Qualität in der Frühkindlichen Bildung sicherstellen - Assistenzkräfte zur Unterstützung ermöglichen

Kind spielt mit bunten Bauklötzen

FAKTENCHECK

Qualität in der Frühkindlichen Bildung sicherstellen - Assistenzkräfte zur Unterstützung ermöglichen

Worum geht's?

Das Bildungsministerium hat am 27.10.2020 die Jugendämter durch ein Schreiben davon informiert, dass ab sofort nach § 16 Abs. 1 S. 5 ThürKigaG staatlich geprüfte Sozialassistent*innen und staatlich geprüfte Kinderpfleger*innen als geeignete pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen anerkannt werden. Diese Regelung ist bis Juli 2023 zeitlich befristet.

Warum überhaupt Assistenzkräfte?

Die Kindergärten und Krippen sind derzeit aufgrund der Corona-Pandemie mit hohen zusätzlichen Herausforderungen im Pandemiemanagement konfrontiert, für die ihnen kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wurde. Assistenzkräfte sollen genau hier ansetzen und Erzieher*innen bei diesen Tätigkeiten entlasten, damit diese sich intensiver den Kinder widmen können.

Welche Auflagen sind das?

  • häufige Raumlüftung unter Wahrung der Unfallvorschriften
  • Verzicht auf gruppenübergreifende Aktivitäten
  • feste Ess- und Schlafplatzzuweisung
  • Verlegung von Aktivitäten ins Freie unter Berücksichtigung der Infektionsschutzvorschriften, dabei möglichst Meidung des Öffentlichen Personennahverkehrs
  • Bildung von Outdoor- und Waldgruppen
  • Durchführung von Förderangeboten (Frühförderung) unter besonderer Berücksichtigung von Hygienemaßnahmen zum Schutz der Beteiligten, notfalls auch außerhalb der Kindertageseinrichtung
  • Ausweitung und strenge Kontrolle von Betretungsverboten
  • versetzte Hol- und Bringzeiten, Übergabe der Kinder außerhalb der Einrichtung
  • Verlagerung von Elterngesprächen nach außerhalb der Einrichtung, z. B. in die Räume des Trägers
  • Management von Elternabenden unter besonderen infektionshygienischen Vorsichtsmaßnahmen

Wir denken, dass die Qualität der Betreuung in unseren Kindergärten nicht unter den Assistenzkräften leidet.
Warum?

  1. Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen sind zweijährige staatliche geprüfte Ausbildungsberufe, für die es einsehbare Lehrpläne mit ausdifferenzierten theoretischen und praktischen Kompetenzfeldern gibt. Sie verfügen also über Wissen und Fähigkeiten, um in Kindertageseinrichtungen tätig zu werden.
  2. Assistenzkräfte werden voraussichtlich genau dort eingestellt, wo derzeit es an Erzieher*innen mangelt. Momentan gibt es ca. 400 unbesetzte Stellen für Erzieher*innen in Thüringen. Assistenzkräfte ersetzen damit keine Erzieher*innen, sondern füllen im wahrsten Sinne des Wortes bestehende Lücken, indem sie zeitlich befristet unbesetzte Stellen wahrnehmen.
  3. Die anrechenbare Quote von Assistenzkräften ist auf 10 Prozent des Personalschlüssels begrenzt. Eine durchschnittliche Kita mit 10 Vollzeitstellen an Erzieher*innen könnte also gerade einmal eine Assistenzkraft einstellen. Diese soll zudem als Zweitkraft eingesetzt werden, d.h. ein*e Erzieher*in ist immer mit anwesend.
  4. Assistenzkräfte sollen vorrangig Erzieher*innen von nicht-pädagogischen Aufgaben entlasten und vor allem pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen.
  5. Assistenzkräfte sollen zudem die Chance erhalten, berufsbegleitend eine Ausbildung zu machen, d.h. sie erwerben im Verlauf ihrer Tätigkeiten immer mehr Kompetenzen und Fähigkeiten. Im besten Fall generieren wir so Fachkräfte für morgen.

Was haben wir als Grüne Landtagsfraktion für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung bisher erreicht?

Wir haben in den vergangenen Jahren die Personalsituation in den Kindergärten bereits deutlich verbessert. Für die 3- bis 4-Jährigen gilt nun ein Betreuungsschlüssel von 1:12 und für die 4- bis 5-Jährigen von 1:14. Große Kitas mit mehr als 100 Kindern bekommen mehr Ressourcen für die Leitung und 130 Modellkindergärten ab 2021 zusätzliche Unterstützung für multiprofessionelle Teams. Ab 2020 wurde durch uns die geförderte praxisintegrierte Ausbildung eingeführt, die wir nun Jahr für Jahr weiter ausbauen. Tagespflegemütter und -väter haben leichteren Zugang zu Fortbildung und werden durch die Umstellung auf eine stundenweise Entlohnung nun besser entlohnt. Im Kindergartengesetz haben wir die Mitwirkungsrechte von Kindern klar formuliert und verankert

Was wollen wir langfristig erreichen, um die Qualität in unseren Kindergärten weiter zu erhöhen?

  • bis 2026 eine pädagogische Fachkraft für maximal vier Kinder unter drei Altersjahren und maximal 10 Kinder ab drei Altersjahren
  • mehr Ressourcen für Leitungsaufgaben in Kindergärten
  • Brennpunkt- und Inklusionskindergärten durch multiprofessionelle Teams fördern
  • Praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung flächendeckend einführen
  • weiteren Anstieg der Elternbeiträge verhindern
  • Fachberatung und Unterstützung für Kindergärten gewährleisten
  • Neubau und Sanierung von Kindergärten in den Kommunen weiter fördern
  • Kommunale Finanzierung der Kindergärten neu ordnen
  • Sprachförderung für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache intensivieren
  • Eltern-Kind-Zentren konsequent ausbauen
  • Kindertagespflegeverbünde für bis zu 10 Kinder ermöglichen und die Bezahlung der Tagespflegepersonen verbessern
  • ein gesundes, warmes und bezahlbares Mittagessen für jedes Kind sicherstellen