Erwachsenenbildungsgesetz im Schnellverfahren durchgepeitscht

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Außerordentlich enttäuscht zeigt sich die grüne Bildungspolitikerin Astrid Rothe-Beinlich über den heutigen Umgang der schwarz-roten Regierungsfraktionen mit den Stellungnahmen und Änderungswünschen der Träger der Erwachsenenbildung zur Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes. „Die Koalitionsfraktionen waren sich dahingehend einig, keine einzige der vorgeschlagenen Änderungen und Anmerkungen auch nur annähernd berücksichtigen zu wollen. Ein ernsthafter Austausch der Argumente und eine dezidierte Beratung der Stellungnahmen, die uns teilweise erst heute erreichten, fanden nicht statt. Insbesondere die Vertreter der CDU sahen keinerlei Veranlassung, sich auch nur zu den vielfältigen Anregungen zu äußern. Unter einer Auswertung und Bewertung einer schriftlichen Anhörung hatten wir uns bislang etwas anderes vorgestellt“, stellt Astrid Rothe-Beinlich klar. „Auch unser Antrag, im Ausschuss noch einmal über mögliche Änderungen zu beraten, wurde mit der Regierungsmehrheit abgelehnt. Die Oppositionsfraktionen sind damit gezwungen, etwaige Änderungsbedarfe direkt im Plenum einzubringen, die dort aber sicher auch mit Mehrheit weggestimmt werden. Ich frage mich nun ernsthaft, ob es die schriftliche Anhörung de facto nur als Alibi gab, um der üblichen Praxis Rechnung zu tragen“, kritisiert Rothe-Beinlich. „Dabei sehen wir durchaus relevante Änderungsbedarfe. Zum einen wollen wir eine konsequente Gleichstellung von freien und öffentlichen Trägern erreichen - auch bei der Bewertung von Unterrichtseinheiten. Weiterhin wünschen wir die Wiedereinführung der Präambel mit Leitwerten für das Gesetz. Zudem werden wir im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Rücknahme der vorgeschlagenen Kürzung um 800.000 Euro bei den freien Trägern beantragen", schließt die Grünenpolitikerin.