Ein guter Tag für Vielfalt in Thüringens Bildungslandschaft

bunte Hände

Astrid Rothe-Beinlich und Anja Siegesmund unterstützen Runden Tisch zu Schulfinanzierung


„Das heutige Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts zur Normenkontrolle der grünen Fraktion gibt Rückenwind für Vielfalt in der Thüringer Bildungslandschaft und zeigt zudem die Grenzen für Verwaltungshandeln auf“, freut sich Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag.

„Das Gericht hat einmal mehr dem Parlament den Rücken gestärkt und der Landesregierung Grenzen aufgezeigt. Zudem macht es den Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Trägern freier Schulen Mut“, betont die Fraktionsvorsitzende Anja Siegesmund.

Die Regelung der staatlichen Finanzhilfe für die 162 Schulen in freier Trägerschaft verstößt – so das Verfassungsgericht – gegen die Thüringer Verfassung und muss bis zum 31. März 2015 neu gefasst werden.

„Nun liegt es an allen Abgeordneten, Farbe zu bekennen und sich für ein Gesetz stark zu machen, das der Verfassung entspricht und die freien Schulen auskömmlich und existenzsichernd finanziert“, so Rothe-Beinlich weiter.

Die grüne Fraktion begrüßt ausdrücklich den Vorschlag der freien Schulträger, einen Runden Tisch zur Schulfinanzierung einzurichten.

„Uns ging es immer um Augenhöhe, Transparenz und Verlässlichkeit“, so Rothe-Beinlich weiter. „Gestärkt sehen wir durch das Urteil auch den Stellenwert von Bildung im Freistaat insgesamt. Erfreulich ist insbesondere, dass Artikel 26 Absatz 2 der Verfassung als Grundrecht erkannt wurde.“

„Bedauerlich ist, dass das Thüringer Gericht – anders als in Sachsen – am Drei-Säulen-Modell der Finanzierung festhält und keine Aussagen bezüglich der Höhe der Finanzierung freier Schulen treffen wollte“, schließt Siegesmund.