„Während Bildungsminister Matschie einen Gesetzentwurf von Seiten des Landes für ein Bildungsfreistellungsgesetz seit Monaten ankündigt, haben wir nun für die nächste Landtagssitzung einen Entwurf dazu eingebracht. Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz wollen wir für die Thüringerinnen und Thüringer die Möglichkeit schaffen, an fünf Arbeitstagen im Jahr bezahlte Freistellung von der Arbeit für Bildung in Anspruch nehmen zu können“, erläutert Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag.
„Bisher wurden die Erwachsenen- und Weiterbildung von der Landesregierung mehr als stiefmütterlich behandelt. Statt die Erwachsenenbildung zur vierten Säule auszubauen, fühlen sich die Bildungsträger im Land durch die Kürzungen im Landeshaushalt 2005 und 2010 eher als fünftes Rad am Wagen. Wir dagegen verfolgen das Ziel, lebenslanges Lernen konsequent zu fördern, auf die sich stetig ändernden Anforderungen im Erwerbsleben mit einem Anspruch auf Bildung zu begegnen und die Erwachsenen- und Weiterbildung nachhaltig zu stärken“, so die bündnisgrüne Bildungspolitikerin.
Außer Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen haben bisher alle Bundesländer bereits eine gesetzliche Regelung für Bildungsfreistellung oder Bildungsurlaub geschaffen. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion will mit dem neuen Gesetzentwurf damit ein Stück weit bundesweite Normalität auch für Thüringen schaffen. Zudem sichert der Anspruch auf Bildungsfreistellung die Möglichkeit für jede und jeden zur individuellen, kulturellen und politischen Bildung. „Gerade mit Blick auf fehlende Demokratiebildung wird mit einem solchen Gesetz die Möglichkeit geschaffen, Wissen zu erlangen und sich somit auch besser mit der Welt auseinander setzen zu können. Persönlichkeitsbildung ist ein lebenslanger Prozess, der allerdings entsprechende Rahmenbedingungen erfordert", gibt Rothe-Beinlich weiter zu bedenken.
„Hinzu kommt: Die demografische Entwicklung und der Fachkräftemangel werden den Thüringer Arbeitsmarkt künftig noch stärker prägen. Das Bildungsfreistellungsgesetz trägt – so meinen wir – mit dazu bei, diese Herausforderungen zu bewältigen. Es schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ermöglichen, an allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Weiterbildung sowie an Schulungen zur Wahrnehmung des Ehrenamtes teilzunehmen“, erläutert die Grünenpolitikerin.
„Ein Bildungsfreistellungsgesetz stärkt die Rechte der Arbeitnehmerinnen und -nehmer, darf aber die spezifische Situation der Thüringer Wirtschaft nicht außen vor lassen. Daher haben wir für Kleinst- und Kleinunternehmen eine Erstattungsregelung für den Ausgleich der bezahlten Freistellung vorgesehen“, so Rothe-Beinlich abschließend.
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