„Nachdem wir zwei Jahre auf den im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzentwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz von der Landesregierung gewartet haben, jedoch bisher keinerlei Initiative von Bildungsminister Matschie unternommen wurde, haben wir nun einen umfassenden Entwurf vorgelegt. Bis auf die FDP haben alle Fraktionen im Landtag Einigkeit in der Intention demonstriert, mit einem Bildungsfreistellungsgesetz für die Thüringerinnen und Thüringer einen verbindlichen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit an fünf Arbeitstagen im Jahr für Bildung zu schaffen. Nun sind wir gespannt, welche konkreten Änderungswünsche von den anderen Fraktionen zum Gesetzentwurf vorgelegt werden und freuen uns auf eine konstruktive Debatte dazu im Bildungsausschuss“, so die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Astrid Rothe-Beinlich, im Thüringer Landtag.
„Wir meinen, dass die bisher von der Landesregierung mehr als stiefmütterlich behandelte Erwachsenen- und Weiterbildung, deutlich gestärkt werden muss und verfolgen das Ziel, lebenslanges Lernen konsequent zu fördern. Wir haben das Bildungsfreistellungsgesetz finanziell entsprechend untersetzt und werden wir außerdem gerade im Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung zu den Haushaltsberatungen weitere Vorschläge für eine bessere Finanzausstattung vorlegen“, erläutert die bündnisgrüne Bildungspolitikerin.
„Mit Blick auf das weitere Verfahren muss klar sein, dass nicht sein kann, dass wir den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf Monate lang verzögern, bis die Landesregierung endlich ihren eigenen Gesetzentwurf vorlegt. Wir meinen, mit unserem Vorschlag lässt sich nun konstruktiv arbeiten, um auf die sich stetig ändernden Anforderungen im Erwerbsleben, mit einem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärkenden Anspruch auf Bildung zu begegnen, so wie dies bereits zwölf von 16 Bundesländern bereits gesetzlich geregelt haben. Unser Ziel ist letztlich ein Stück weit bundesweite Normalität auch für Thüringen schaffen“, gibt Rothe-Beinlich weiter zu bedenken.
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung, so wie ihn die bündnisgrüne Landtagsfraktion vorschlägt, sichert die Möglichkeit für jede und jeden zur individuellen, kulturellen und politischen Bildung. „Gerade im Bereich der Demokratiebildung soll im Zuge der Bildungsfreistellung die Möglichkeit geschaffen werden, Wissen zu erlangen und sich somit auch besser mit der Welt auseinander setzen zu können. Persönlichkeitsbildung ist ein lebenslanger Prozess, der allerdings entsprechende Rahmenbedingungen erfordert“, gibt Rothe-Beinlich weiter zu bedenken.
„Angesichts der demografischen Entwicklung und des allseits gegenwärtigen Fachkräftemangels trägt das Bildungsfreistellungsgesetz dazu bei, diese Herausforderungen angemessen zu bewältigen. Es schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ermöglichen, an allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Weiterbildung sowie an Schulungen zur Wahrnehmung des Ehrenamtes teilzunehmen“, erläutert die Grünenpolitikerin.
„Wir wollen zudem die Rechte der Arbeitnehmerinnen und -nehmer stärken, haben jedoch auch die Situation der Thüringer Wirtschaft in unsere Überlegungen einbezogen. Gerade für Kleinst- und Kleinunternehmen soll eine Erstattungsregelung für den Ausgleich der bezahlten Freistellung gelten, um etwaige Belastungen auszugleichen“, so Rothe-Beinlich abschließend.
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