Im Rahmen der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets nach § 28 SGB II sind neben Zuschüssen zu Kultur- und Sportangeboten, Leistungen zum Schulbedarf, Leistungen im Rahmen der Schülerbeförderung, Unterstützung des Mittagessens in Kita, Schule und Hort und bei Tagesausflügen sowie Klassenfahrten auch Angebote zur Lernförderung vorgesehen. Die Umsetzung liegt zwar im eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte, die Rechtsaufsicht liegt jedoch bei den zuständigen Stellen des Landes.
Downloads
Themen