Änderung des Thüringer Schulgesetzes: Note mangelhaft

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„Thüringen braucht endlich die konsequente Umsetzung des längeren gemeinsamen Lernens und dazu die verbindliche und flächendeckende Einführung der Gemeinschaftsschule als einer Schule für alle, die jedem Kind den bestmöglichen Abschluss bietet. Diese Chance hat Bildungsminister Christoph Matschie mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes klar verpasst. Stattdessen hält mit der Gemeinschaftsschule, als einer weiteren Schulart neben vielen anderen, zudem das ‚Zwei-Klassen-System-Oberschule-Regelschule‘ Einzug in das Thüringer Bildungssystem. Wenn das Thüringer Schulgesetz ein prägnantes Merkmal hat, dann ist es die Unübersichtlichkeit. Die jüngsten Pisa-Ergebnisse zeigen jedoch sehr deutlich, dass je zergliederter ein Schulsystem ist, desto schlechter schneiden die Schülerinnen und Schüler bei den Leistungstests ab“, so Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag. „Im Gesetzgebungsverfahren haben wir versucht zumindest einige handwerkliche Fehler des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu beheben. Die sinnbildliche Arroganz der Macht, welche die CDU-SPD Koalition gerade im Bereich der Bildungspolitik an den Tag legt, war auch in Bezug auf mögliche Änderungen am Gesetzentwurf zu spüren. Die Kooperationsmöglichkeiten der Gemeinschaftsschulen bleiben weiterhin stark eingeschränkt und insbesondere ländliche Regionen werden langfristig benachteiligt, da nicht in allen Regionen Gemeinschaftsschulen angeboten werden. Zwar wünschen sich 86 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen das länger, gemeinsam gelernt werden soll, nur wenige Prozent der Schülerinnen und Schüler werden jedoch nach der Änderung des Thüringer Schulgesetzes eine Gemeinschaftsschule besuchen können“, erläutert Rothe-Beinlich die bündnisgrünen Kritikpunkte am Gesetzentwurf. „Wichtig ist für uns, die frühzeitige der Trennung Schülerinnen und Schüler nach der vierten Klasse zu beenden die bestmögliche individuelle Förderung für jede Schülerin und Schüler sicherzustellen. Zudem meinen wir, dass alle Schulen auch weiterführende Abschlüsse anbieten müssen und Förderschulen in Kooperation mit mindestens einer weiteren Schule ebenfalls Gemeinschaftsschule werden können, wenn wir es ernst meinen mit inklusivem Unterricht. Wir haben einen Entschließungsantrag zum Schulgesetz vorgelegt, in welchem wir uns für die Abschaffung von unfreiwilligen Klassenwiederholungen, für eine verbesserte Schulautonomie und flächendeckende Ganztagsschulangebote einsetzen. Strukturen und Inhalte muss man zusammendenken, daher braucht es konsequentes Handeln und keine faulen Kompromisse wie im Gesetzentwurf der Landesregierung“, so Rothe-Beinlich abschließend, die mit ihrer Fraktion daher die vorliegende Gesetzesnovellierung ablehnt.