Abschlüsse weiter denken – bundeseinheitliche Regelungen sollten Ziel sein

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Zur aktuellen Debatte rund um das Für und Wider der Besonderen Leistungsfeststellung, die Thüringens Schülerinnen und Schüler am Ende der 10. Klasse am Gymnasium absolvieren müssen, um in die 11. Klasse versetzt zu werden, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

„Wir erinnern uns sehr gut, wann und warum die Besondere Leistungsfeststellung in Thüringen eingeführt wurde. Ursächlich dafür war der Amoklauf am Erfurter Gutenberggymnasium. Anlässlich dieser furchtbaren Tat folgte eine Debatte rund um die bis dato geltende Rechtslage, derzufolge angehende Abiturientinnen und Abiturienten in Thüringen bei Abbruch oder Nichtbestehen des Abiturs nur über einen Hauptschulabschluss verfügten. Dies galt es zu ändern.“

Schon damals hatten sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür stark gemacht, dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Hessen zu folgen, wo die Betroffenen mit erfolgreicher Versetzung in die 11. Klasse automatisch über einen Abschluss der Sekundarstufe 1 verfügen. Dies hatte die damals regierende CDU mit der Begründung abgelehnt, dass in Thüringen keine Schulabschlüsse verschenkt würden.

„Für uns hat sich schon damals nicht erschlossen, wie man bei erfolgreicher Versetzung in die Klasse 11 von einem ‚Geschenk‘ sprechen kann, wertet dieses Denken doch automatisch die so erworbenen Sekundarschulabschlüsse in den meisten sogenannten alten Bundesländern und die zuvor am Gymnasium erbrachten Leistungen ab“, betont Rothe-Beinlich.

„Auch können wir uns der Einschätzung mitnichten anschließen, dass ein solches Vorgehen die Regelschulen schlechter stellen würde. Fakt ist, dass die Leistungsanforderungen an einem Gymnasium selbstverständlich höher sind, soll dieses ja auch zum Abitur befähigen. Positiv an der Besonderen Leistungsfeststellung werten wir allerdings die Möglichkeit, sich schon einmal in einer Prüfungssituation zu erproben“, erstellt Rothe-Beinlich weiterhin dar.

„Was uns jedoch wirklich ärgert, ist die völlig unsachgemäße Verknüpfung der grundsätzlich sinnvollen Debatte über die Art und Weise von Leistungsfeststellungen mit einem Einzelfall. Niemand will eine Lex X für irgendjemanden. Uns geht es vielmehr darum, Ungerechtigkeiten zu beseitigen und für alle Abschlüsse zu erreichen, die erstens vergleichbar und zweitens bundesweit anerkannt sind. Kommt nämlich ein Schüler oder eine Schülerin aus Thüringen mit dem Abschluss Besondere Leistungsfeststellung in ein anderes Bundesland, sieht der Betroffene sich zumeist nur mit einem Schulterzucken konfrontiert. Dies kann nicht in unserem Sinne sein“, schließt die grüne Bildungspolitikerin.