Im April 2023 wurde im Plenum der Beschluss über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses 7/4 "Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei" - kurz: "Untersuchungsausschuss Postenaffäre" - gefasst.
Um was geht’s?
Der Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags wurde eingerichtet, um die Einstellungspraxis der Landesregierungen seit 2009 bei der Besetzung öffentlicher Ämter, insbesondere bei Staatssekretär*innen und persönlichen Mitarbeiter*innen in Ministerien zu untersuchen (Drucksache 7/7914). Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist im Untersuchungsausschuss 7/4 durch die Abgeordnete Madeleine Henfling als Mitglied vertreten.
Anhörung von Sachverständigen
Der Untersuchungsausschuss beschäftigt sich intensiv mit der rechtswissenschaftlichen Erörterung der Anwendung des Grundsatzes der Bestenauslese gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes im Kontext des Transformationsamtes der Staatssekretär*in. Im Verlauf der Sitzungen werden die notwendigen verfassungsrechtlichen Aspekte von erfahrenen Sachverständigen detailliert aufbereitet.
Vernehmung von Zeug*innen
Um die Praxis der Personaleinstellung gründlich zu untersuchen, befragte der Untersuchungsausschuss im Verlauf seiner Sitzungen Zeug*innen aus beiden Regierungen – der vormaligen CDU-geführten sowie der aktuellen r2g-Regierung. Die Befragungen zielten darauf ab, ein klares Bild der Mechanismen von Personalentscheidungen zu erhalten, insbesondere unter den komplexen Bedingungen von Koalitionsregierungen, die politisches Geschick und Konsens erfordern. Mehrere Zeug*innenaussagen und die Darstellung Einstellungsverfahren haben dies umfassend rekonstruiert und verdeutlicht.
Wie lief die Befragung?
Bei der Befragung wurde deutlich, dass politische Beamt*innen sich wesentlich von klassischen Laufbahnbeamt*innen unterscheiden. Die formalen Rahmenbedingungen werden durch das Thüringer Beamtengesetz und Laufbahngesetz vorgegeben, doch die Entscheidungsprozesse bei der Einstellung berücksichtigen weit mehr als nur diese Kriterien. Die Rolle politischer Beamt*innen umfasst die Mitgestaltung von Politik, die effiziente Leitung von Verwaltungsabläufen und die Repräsentation des jeweiligen Ministeriums. Das Amt einer Staatssekretär*in erfordert eine Kombination aus fachlichem Wissen, politischem Geschick und Führungsstärke. Im Rahmen der Bestenauslese wird auch auf langjährige politische und fachliche Erfahrung Wert gelegt. Viele Staatssekretär*innen haben eine vielseitige Karriere hinter sich, die oft in der Politik, aber auch in Unternehmen, der Wissenschaft oder zivilgesellschaftlichen Organisationen ihren Anfang nahm.
Die Ernennung zur Staatssekretär*in erfolgt durch den/die Minister*in dem jeweiligen Ministerium. Dies geschieht auf Basis von beamtenrechtliche Voraussetzungen, politisch-fachlicher Qualifikation und die mitgebrachten persönlichen Voraussetzungen. In einer Koalitionsregierung sind derartige Personalentscheidungen häufig Teil von Verhandlungen und werden letztendlich im Kabinett beschlossen. Dieser komplexe Prozess unterstreicht die Bedeutung der politischen Dimension bei der Besetzung dieser Schlüsselpositionen in der Verwaltung.
Fazit
Die Untersuchung hat gezeigt, dass während der CDU-geführten Regierung wichtige Aufzeichnungen über Personalentscheidungen fehlten, wodurch ein Vergleich gemäß dem Untersuchungsauftrag durch den Untersuchungsausschuss nicht möglich war. Klare Dokumentationen sind notwendig, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu gewährleisten, und müssen in Zukunft konsequent durchgeführt werden. Die Auswahl dieser Schlüsselpersonen muss modernen Kriterien folgen, um sowohl effektive Verwaltung als auch die Wahrung demokratischer Werte sicherzustellen.