Personalentwicklungskonzept als Zukunftsaufgabe fortschreiben

Diagramm Voraussichtliche Entwicklung der Personalkosten

Der Landtag beschließt in seiner 73. Sitzung am 4. Februar 2022 die Initiative von Rot-Rot-Grün und der CDU-Fraktion zur Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes. 

Über 4.000 unbesetzte Stellen bzw. Stellenanteile in der Thüringer Landesverwaltung zeigen, dass der Freistaat eine moderne Personalplanung und -entwicklung braucht, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Aber auch mittel- und langfristige Aspekte der Veränderung der Nachfrage nach den vom Land vorzuhaltenden öffentlichen Leistungen müssen in die Strategie der künftigen Gewinnung des Personalnachwuchses mit einbezogen werden. Gleiches gilt für die Personalperformance im Vergleich zu den anderen Ländern. Der Personalbestand muss sich an den unbedingt notwendigen Aufgaben und einer sinkenden Landesbevölkerung orientieren. Dies muss durch eine Aufgabenkritik untersetzt werden.

Gleichzeitig steht der öffentliche Dienst des Freistaats Thüringen aufgrund des bereits stattfindenden Generationenwechsels vor einem radikalen Umbruch. Bis zum Jahr 2035 wird über die Hälfte der derzeitigen Bediensteten im Landesdienst in den Ruhestand treten. Die Personalgewinnung, attraktive und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen treten bereits jetzt und erst recht in den kommenden Jahren in den Vordergrund. Es braucht auch neue Ideen, wie das vorhandene Personal in der Verwaltung gehalten werden kann. Eine besondere Herausforderung stellt der Fachkräftebedarf für Mangelberufe dar. Helfen kann ebenso die Einstellung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern mit anderweitiger Berufserfahrung. Die starren Regeln des öffentlichen Dienstes erschweren die Gewinnung solcher potentiellen neuen Beschäftigten bislang. Um die Bemühungen der Landesregierung bewerten zu können und durch parlamentarische Initiativen zu befördern, bedarf es einer fortlaufenden und detaillierten Berichterstattung zu den angestoßenen und geplanten Vorhaben der Landesregierung.