![Arbeit](/system/files/styles/gft_content_full_gft_desktop_1_5x/private/image/office-1209640_1920.jpg?h=06f6671c&itok=G4TXULqH)
Trotz Masken und größtmöglichem Infektionsschutz kann es passieren, dass sich Beamtinnen und Beamte beziehungsweise Landesbeschäftigte im Rahmen ihrer Berufs- oder Dienstausübung mit dem Coronavirus infizieren. Hier stellt sich die Frage, wie und ob eine solche Infektion als Dienst- beziehungsweise Arbeitsunfall gewertet werden kann.