Trotz Masken und größtmöglichem Infektionsschutz kann es passieren, dass sich Beamtinnen und Beamte beziehungsweise Landesbeschäftigte im Rahmen ihrer Berufs- oder Dienstausübung mit dem Coronavirus infizieren. Hier stellt sich die Frage, wie und ob eine solche Infektion als Dienst- beziehungsweise Arbeitsunfall gewertet werden kann.
Coronavirus-Infektion als Dienst- beziehungsweise Arbeitsunfall
Weiterführende Artikel
Statement von Olaf Müller zur Beibehaltung des Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent in der Gastronomie
Den heute von der CDU-Fraktion eingebrachte Antrag mit Dringlichkeit „Sieben Prozent müssen bleiben – Thüringen für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für …
Mit der Myalgischen Enzephalomyelitis bzw. dem Chronischen Fatigue-Syndrom (ME/CFS) beschäftigte sich der Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung heute in …