Thüringens Landwirtschaft muss gentechnikfrei bleiben

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Der hervorragende Stand der Thüringer Landwirtschaft und die gute Qualität seiner landwirtschaftlichen Erzeugnisse werden durch den Einzug gentechnologischer Verfahren in die Land- und Ernährungswirtschaft in Frage gestellt. Das haben die Landwirtschaftsbetriebe und die Verarbeiter im Freistaat erkannt und sich dieser Risikotechnologie bisher verschlossen. Auch die damalige Bundesregierung sah sich angesichts der Unzulänglichkeiten in der Sicherheitsbewertung und der ungeklärten Risiken in der Pflicht, die Aussaat des gentechnisch veränderten Maises der Sorte MON810 im Frühjahr 2009 zu verbieten. Die Gentechnikindustrie und ihre Lobbyverbände ließen seitdem nichts unversucht, dieses Verbot wieder aufzuheben. Die gentechnikfreundliche Einstellung der neuen Bundesregierung, vor allem der FDP, lässt die Vermutung zu, dass die Lobbyarbeit der Industrie erfolgreich sein wird. Es steht zu befürchten, dass in den kommenden Wochen das MON810Anbauverbot aufgehoben wird. Die beiden Thüringer Regierungsparteien CDU und SPD haben in ihrer Koalitionsvereinbarung das Streben nach einer gentechnikfreien Landbewirtschaftung verankert. Es gibt seitens der kritischen Wissenschaft berechtigte Zweifel an den Zulassungsbedingungen der Sorte MON810 (vor allem im Bereich Risiko- und Sicherheitsforschung) sowie an der Unabhängigkeit der Mitglieder der zuständigen Zulassungsbehörden in den USA und der EU. Darüber hinaus zeigt die praktische Anwendung an vielen Orten der Erde, dass die der MON810-Sorte zu Grunde liegende sogenannte BtTechnologie viele Probleme bereitet, die nicht Gegenstand bzw. Ergebnis der Sicherheitsforschung waren. Dies betrifft agrotechnische Unzulänglichkeiten genauso wie alarmierende Resultate von Fütterungsstudien. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.