Rückzahlungen infolge der Verlängerung bestehender KULAP-Verpflichtungen

Bild zur News
Das "Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen" (KULAP 2007) mit einer Laufzeit von fünf Jahren wurde für die Antragsteller aus 2007 im März 2012 um ein Jahr verlängert. Die andauernden Verhandlungen auf EU-Ebene um die Ausgestaltung der kommenden Förderperiode 2014 bis 2020 machen weitere Verlängerungen notwendig. Landwirtschaftsbetrieben, deren KULAP-Verpflichtung im Jahr 2012 endete, wurde die Möglichkeit eröffnet, ein weiteres Verpflichtungsjahr in Anspruch zu nehmen (sogenannte 5+1-Regelung). Verlieren Betriebe, die dies realisieren, im sechsten Verpflichtungsjahr prämienberechtigte Fläche, so müssen diese nicht nur die Förderung für das 6. Jahr, sondern für den gesamten Verpflichtungszeitraum (5+1 Jahre) zurückzahlen. Gleiches gilt für weitere zusätzliche Verpflichtungszeiträume (z. B. 2013+1).
Schlagworte