Landwirtschaftlich genutzte "weiße Flächen" in Thüringen

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Unter "weißen Flächen" werden im Folgenden landwirtschaftliche Flächen verstanden, die sich im Privateigentum befinden, deren Eigentümer jedoch gegenwärtig nicht bekannt oder auffindbar sind.

Nach einer Information des Thüringer Landkreistags aus dem Jahr 1994 lagen zum damaligen Zeitpunkt zirka 23.000 Hektar "weiße Flächen" vor.

Nach dem Jahr 1990 konnten Flächen, für die ein Eigentumsnachweis erbracht wurde, durch die Eigentümer wieder in Besitz genommen werden beziehungsweise ein Pachtvertrag zwischen Eigentümer und Bewirtschafter abgeschlossen werden. Flächen, für die sich kein Eigentümer meldete, blieben auch nach dem Jahr 1990 meist in der Bewirtschaftung des LPG-Nachfolgebetriebs.

In den 1990er Jahren meldete jedes Landwirtschaftsamt seine "weißen Flächen" an das jeweilige Landratsamt und übergab die Flächen somit in deren Zuständigkeit. Auf dieser Basis ist bei den Landratsämtern beziehungsweise Kreisverwaltungen ein Einnahmetitel entstanden, auf den die Pachtzahlungen der LPG-Nachfolgebetriebe für diese Flächen gebucht werden.

Es wird darum gebeten, die Antworten auf die folgenden Fragen jeweils nach Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt aufzuschlüsseln.