Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat heute entschieden, dass eine Schweinemastanlage in Oldisleben im Kyffhäuserkreis nicht wie geplant gebaut werden darf, weil die Baugenehmigung nicht mehr gültig ist. Dazu erklärt Roberto Kobelt, agrar- und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Ich freue mich über dieses Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar. Die Entscheidung macht deutlich, dass sich der langanhaltende Widerstand der Bürgerinnen und Bürger sowie des BUND Thüringen gegen das Projekt gelohnt hat.“
„Grundsätzlich ist das ein guter Tag für alle, die sich auch an anderer Stelle im Freistaat gegen zweifelhafte Verfahren insbesondere zum Bau von Anlagen zur Massentierhaltung wehren. In Zukunft brauchen wir mehr Tierwohl und artgerechte Haltungsbedingungen in Thüringer Ställen. Wir fordern daher Standards, wie sie in der ökologischen Tierhaltung bereits heute gelten. Tierfabriken, wie die geplante in Oldisleben, werden wir auch in Zukunft ablehnen“, macht Kobelt deutlich.