In den vergangenen Wochen und Monaten wurde auf Bundes- und Landesebene um die Novelle der sogenannten Tierschutznutztierhalteverordnung gerungen und gestritten. Am Ende mehrerer Verhandlungsrunden liegt nun ein Kompromiss auf dem Tisch, der an diesem Freitag im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden soll.
Dazu erklären Ann-Sophie Bohm-Eisenbrandt und Bernhard Stengele, Landessprecher*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen, und Babett Pfefferlein, landwirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Die neue Verordnung ist – auch im Verhältnis zu dem, was in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nicht passiert ist – ein entscheidender Schritt in Richtung einer tiergerechten Schweinehaltung. Das Ende des Kastenstandes in Deutschland ist eingeleitet. Das bedeutet auch, dass alle Versuche von Julia Klöckner verhindert werden konnten, eine Haltungsform mittelfristig zu legalisieren, die gegen aktuelle Rechtsprechung wie das Magdeburger Urteil verstößt. Das verdanken wir den grünen Minister*innen aus 11 Ländern“, lobt Stengele.
Ann-Sophie Bohm-Eisenbrandt betont, „ein Kompromiss bedeutet, Zugeständnisse machen zu müssen – das ist auch hier so. Vor allem hätten wir gern kürzere Übergangsfristen erzielt und mehr Platz für die Tiere in der Übergangszeit durchgesetzt. Auch muss klar sein, dass es damit nicht getan ist – es braucht einen generellen Umbau der Landwirtschaft in Richtung mehr Tierschutz, bessere Umweltverträglichkeit und gerechtere Preise für Lebensmittel. Mehr aber war gegen die Verfechter des Ist-Zustandes nicht zu erreichen. Gleichwohl wissen wir, was dringend angepackt werden muss, damit sich etwas Grundlegendes zum Wohle für Umwelt, Mensch und Tier, ändert: die Vergabe der europäischen Agrarmittel nach ökologischen und tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten.“
Babette Pfefferlein ergänzt: „Ebenfalls Teil der Verordnung sind finanzielle Hilfen für die Landwirtinnen und Landwirte für notwendige Umbauten. Da lassen wir sie natürlich nicht im Regen stehen. Neben der Ausrichtung auf ein Mehr an Tierschutz setzen diese Hilfen einen weiteren Anreiz, die aktuellen Haltungsbedingungen vorzeitig zu verbessern. Gleichzeitig sichert das Förderprogramm, dass sich jetzt wirklich etwas ändert. So ist die vom Bauernverband geforderte Planungssicherheit hergestellt.“