Jahrelange Überschreitung der nach der TA-Lärm zulässigen Richtwerte einer Anlage zur Geflügelschlachtung in Hainspitz

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Seit dem Jahr 2009 liegen dem Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Messergebnisse vor, die in Wohnbereichen der Gemeinde Hainspitz eine Überschreitung der nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zulässigen Richtwerte durch die ansässige Anlage zur Geflügelschlachtung, belegen.

Die vom Landratsamt daraufhin beauflagten Maßnahmen zum Lärmschutz wurden nach Kenntnis der Fragestellerin bis heute nur unzureichend umgesetzt. Anstatt den Betreiber zu weiteren Maßnahmen aufzufordern bzw. das Nichteinhalten zu sanktionieren, will das Landratsamt nun nach Kenntnis der Fragestellerin gegenüber einem Anwohner einen Feststellungsbescheid erlassen, wonach nachts 48 Dezibel (dB)(A) zulässig sind.