Geruchsbelästigungen durch landwirtschaftliches Unternehmen in Auleben

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Im Ortsteil Auleben der Gemeinde Heringen/Helme betreibt ein landwirtschaftliches Unternehmen eine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Milchviehanlage zum Halten von Rindern mit 660 Großvieheinheiten. Die von der Anlage sowie den damit in Verbindung stehenden Silage-Anlagen ausgehenden Geruchsemissionen werden von einigen Anwohnern als starke Belastung und Beeinträchtigung ihrer persönlichen Lebensqualität empfunden. Zudem ist möglicherweise die weitere Entwicklung des Ortes durch die Emissionen gefährdet. So wurden z.B. Anträge zur Erteilung einer Baugenehmigung in der Nähe der Anlage mit Verweis auf "schädliche Umweltauswirkungen" (in Übereinstimmung mit § 3 BImSchG) durch besagte Anlage negativ beschieden.