Erweiterung einer Milchviehanlage in Steinheuterode bei Heilbad Heiligenstadt

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Ein in Steinheuterode ansässiges Agrarunternehmen hat die Erweiterung einer bestehenden Rinderhaltungsanlage in Steinheuterode beantragt. Zu den eingereichten Planungen, die in einem öffentlichen Anhörungsverfahren 2012 ausgelegt wurden (der erste Erörterungstermin im Jahr 2010 wurde kurzfristig abgesagt und die Unterlagen 2012 neu ausgelegt), gehört ein Immissionsgutachten, das nach Auffassung des Fragestellers eine Reihe von Widersprüchen aufweist. Auch ein Erörterungstermin am 17. Oktober 2012 konnte aus Sicht des Fragestellers weder zur Klärung dieser Widersprüche noch zur Antwort auf weitere Fragen beitragen. Hinzu kommt der Umgang der zuständigen Behörden mit Einwenderinnen und Einwendern aus der Region, der nach Auffassung des Fragestellers einen nicht konsistenten Umgang der zuständigen Behörden mit der Ausführung des Informationsfreiheitsgesetzes offenbart. Nach der zweiten Auslegungsphase wurden Unterlagen den Einwenderinnen und Einwendern kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Dies geschah Iaut Kostenbescheid des Landratsamts Landkreis Eichsfeld aufgrund eines Antrags nach Umwelt-Informationsgesetz vom 15. Oktober 2012 durch einen Einwender, obwohl nach Kenntnis des Fragestellers der Antrag durch den Einwender nie gestellt worden war.

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