Versammlungsstättenverordnung

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Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer, in denen der Empfehlung der Bauministerkonferenz zur Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung von 2002 nicht nachgekommen wurde. Dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zufolge seien keine negativen Auswirkungen bekannt, die sich hieraus ergäben (vgl. Schreiben des zuständigen Abteilungsleiters vom 27. August 2010; Az.: 22-4103/2-6-2). Professionsangehörige, wie die Ausbildungsstätte "Thüringer Event Akademie", die Erfurter Bauaufsicht und die Kulturarena Jena beklagen jedoch das Fehlen eines soliden rechtlichen Rahmens. Vor allem der Bereich der Bestandssicherheit von Versammlungsstätten ab 200 Quadratmeter befände sich in einer rechtlichen Grauzone. Im Wesentlichen dient das Schaffen von Rechtssicherheit durch die Versammlungsstättenverordnung dem Schutz der Besucherinnen und Besucher und der Benutzerinnen und Benutzer von Versammlungsstätten. Zudem könnten Vorgänge in der Veranstaltungspraxis und insbesondere im Bereich der Bestandssicherheit durch einen eindeutigen, klaren und verbindlichen Rechtsrahmen vereinfacht werden.

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