Personalsituation und Entwicklungsperspektiven an berufsbildenden Schulen

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Die Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2013/2014 gibt klare Mindestgrößen für Berufsschulklassen vor. So ist im Bereich der Wahlschulformen eine Mindestklassengröße von 20 Schülerinnen und Schülern vorgeschrieben. Für die Berufsschule gilt die Mindestschülerzahl von 15. Aufgrund stark zurückgegangener Schülerinnen- und Schülerzahlen an Berufsschulen gibt es in Thüringen jedoch eine beträchtliche Anzahl an unterfrequentierten Klassen. So wurden allein im Schuljahr 2011/2012 185 unterfrequentierte Klassen gemeldet, wovon 158 genehmigt worden seien. In Gesprächen wurde uns mitgeteilt, dass für unterfrequentierte Klassen jedoch auch geringere Stundenzuweisungen je Schüler erfolgen. Diese Stundenzuweisung sei oft so gering, dass mit dieser oft die Stundentafel entsprechend den Lehrplanvorgaben nicht erfüllt werden kann. Kritisch werden auch die Vorgaben zum Einsatz der sog. Fachpraxislehrkräfte beurteilt. Zudem ist fraglich, inwiefern das Land eine Fürsorgepflicht gegenüber den Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern hat, die zum Einstellungstermin 1. Februar des Jahres eingestellt werden und zwei Jahre später folglich am 31. Januar des Jahres das Referendariat abschließen. Da die Schulen Ihr Personal systembedingt jedoch zum 1. August bis 31. Juli planen, haben die Referendare und Referendarinnen die zum 31. Januar abschließen, kaum Möglichkeiten direkt in den Schuldienst eingestellt zu werden.