Öffentlich geförderte Beschäftigung und Teilhabe der Langzeitarbeitslosen am Erwerbsleben in Thüringen

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Trotz der guten Arbeitsmarktlage ist der Anteil von Langzeiterwerbslosen relativ stabil und liegt in Thüringen bei ca. 31.000 Personen (38,3 Prozent der Arbeitslosen insgesamt in Thüringen). Besonders betroffen von Langzeitarbeitslosigkeit sind ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung. Langzeitarbeitslosigkeit hat negative Auswirkungen auf den Gesundheitszustand und andere persönliche Bereiche, die erhebliche Kosten verursachen.

Um dem entgegenzuwirken, wurde im Thüringer Koalitionsvertrag vereinbart, dass für Langzeitarbeitslose und Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen die aktive Teilhabe am Erwerbsleben besser erschlossen und zu fairen Bedingungen eröffnet werden soll. Einerseits sollen durch Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung mehr Langzeitarbeitslose aus dem Leistungsbezug des SGB II herauskommen und neue Perspektiven erhalten, andererseits sollen mit gemein-wohlorientierter Arbeit wichtige Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur ergänzt bzw. wahrgenommen werden.

Das Landesprogramm für öffentlich geförderte Beschäftigung soll in enger Verbindung mit der Bundesagentur und den Jobcentern sowie mit Trägern von Beschäftigungsprojekten vorbereitet und durchgeführt werden. Dabei sind die vorhandenen Instrumente einer aktiven Arbeitsmarktpolitik zu nutzen und nachhaltig auszugestalten. Es Soll transparent und ergebnisorientiert durchgeführt und deshalb mittels eines Umsetzungsbeirates fachlich begleitet und evaluiert werden. An dem Grundgedanken, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren und dafür einen Passiv-Aktiv-Transfer der finanziellen Mittel zu nutzen, sollte festgehalten und auf Bundesebene nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.

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