Enthaltung beim Mindestlohn absurd

Bild zur Pressemitteilung: Mindestlohn_Robert Agthe@flickr
Der Bundesrat hat heute (1. März 2013) mit seiner neuen, rot-grünen Mehrheit einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen. Die Thüringer Landesregierung enthielt sich ihrer Stimme. Dazu Anja Siegesmund, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: "Das ist ein Armutszeugnis für die CDU-SPD-Landesregierung unter Lieberknecht. Der rot-grüne Gesetzentwurf unterscheidet sich im Wesentlichen nur in zwei Punkten vom Lieberknecht-Machnig-Mindestlohngesetz vom vergangenen Sommer. Zum einen soll der Mindestlohn einmalig auf 8,50 Euro festgesetzt werden, damit die Menschen auch wirklich ansatzweise von ihrer Arbeit leben können. Zum anderen setzt sich die geforderte, unabhängige Mindestlohnkommission paritätisch aus VertreterInnen der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Wissenschaft zusammen, wie in Großbritannien erfolgreich praktiziert. Damit ist der rot-grüne Gesetzentwurf dem Thüringer Modell überlegen, ohne dessen Grundprinzipien aufzugeben. Weshalb sich die Ministerpräsidentin nicht den anderen Bundesländern anschloss, erschließt sich uns einfach nicht. Zumal mit dem Saarland durchaus auch ein schwarz-rot regiertes Bundesland für den Gesetzentwurf stimmte. Das ist absurd und bezeichnend." Konkret auf die Arbeitsmarktsituation in Thüringen bezogen führt Siegesmund weiter aus: "Mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro könnten wir im Freistaat ganz konkret vielen Menschen helfen, ohne große Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt hervorzurufen. Fakt ist, 43 Prozent der in Thüringen beschäftigten Frauen verdienen unter 8,50 Euro. Bei den in Thüringen beschäftigten Männern beläuft sich der Anteil auf 21 Prozent. Arbeitslosigkeit und Niedriglöhne sind sicherer Garant für Altersarmut. Frauen im Osten droht dies zunehmend. Die Politik braucht da Antworten. Gerade für den Osten und gerade für das CDU-Billiglohnland Thüringen. Die Ablehnung von Ministerpräsidentin Lieberknecht zum rot-grünen Mindestlohngesetz im Bundesrat bedeutet vor allem Armut für Frauen im Osten." Hintergrund: Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Mai 2012 einen Gesetzentwurf für ein Thüringer Mindestlohngesetz eingebracht. Nach diesem Gesetzentwurf wären das Land und die Kommunen zur Zahlung von Löhnen von mindestens 8,50 Euro verpflichtet worden. Er gleicht im Aufbau der Mindestlohnkommission der jetzt im Bundesrat diskutierten rot-grünen Initiative. Ähnliche Landesgesetze gibt es in Bremen und Hamburg. Der bündnisgrüne Gesetzentwurf wurde damals mit Verweis auf die Mindestlohninitiative von Ministerpräsidentin Lieberknecht und Minister Machnig von der Regierungskoalition abgelehnt.
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