Advent ist kein Konjunkturprogramm

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Die Richter hatten zu einer Klage der beiden großen Kirchen entschieden, dass die Freigabe aller vier Adventssonntage in Berlin gegen den besonderen Sonntagsschutz im Grundgesetz verstoße und Sonntagsöffnungen die Ausnahme bleiben müssten. Gerade die Zeit vor Weihnachten soll man für die Familie und mit der Familie verbringen. Geschenke können nicht Zuwendung oder menschliche Wärme ersetzen. Aus Sicht von Anja Siegesmund (Fraktionsvorsitzende) ist das Urteil aus Karlsruhe zu begrüßen: "Es geht nicht darum, dass wir vorschreiben wollen, wann Konsum gut ist und wann nicht. Es geht darum, dass diese Gesellschaft Ruhezonen braucht. So selbstverständlich wie die Parkbank im Grünen muss es auch zeitliche "Ruhezonen" geben. Das ist in unserer Gesellschaft der Sonntag, ein Tag der Entschleunigung".