Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die in der 38. Plenarsitzung am 8. Dezember 2010 zur Beantwortung verbliebene Mündliche Anfrage namens der Landesregierung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 4 GO mit Schreiben vom 9. Dezember 2010 wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung: Bei dem Projekt handelt es sich um ein Laborgebäude mit einem Bereich "Tierhaus". Die Bezeichnung "Tierversuchsanstalt" ist nicht zutreffend.
1. Was ist die Grundlage für den Baustopp bzw. die juristischen Auseinandersetzungen? Im Dezember 2008/Januar 2009 wurden bei dem erstellten Rohbau Maßabweichungen festgestellt, die zunächst eine Fortsetzung der Bauarbeiten unmöglich gemacht haben. Es war erforderlich, die Ursachen für die Rohbauverformungen zu ergründen und Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
2. Wann ist mit einer Entscheidung der juristischen Auseinandersetzungen zu rechnen? Ein Termin für die Entscheidung der juristischen Auseinandersetzungen des Fritz-Lipmann-Instituts mit Auftragnehmern kann nicht abschließend benannt werden. In einigen Fällen wird versucht, eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen.
3. Wann ist mit einer Fertigstellung des Gebäudes zu rechnen? Mit der Fertigstellung des Laborgebäudes ist Mitte 2012 zu rechnen.
4. In welcher Höhe belaufen sich die zusätzlichen Kosten für den Freistaat durch die Bauverzögerung und welche Konsequenzen hat das Land aus den Problemen gezogen? Die Höhe der zusätzlichen Kosten für den Freistaat ist noch nicht abschließend bezifferbar; das Ergebnis der juristischen Auseinandersetzungen bleibt zunächst abzuwarten. Das Land hat die Konsequenz gezogen, dass zur Bewältigung der Probleme bei diesem Vorhaben der Vorstand des Instituts befristet durch einen Baubevollmächtigten zu unterstützen ist. Dieser Baubevollmächtigte wurde inzwischen bestellt und hat die Regie bei der Weiterführung des Vorhabens übernommen.