Thüringen soll gutem Beispiel aus Bayern folgen

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In Thüringen formiert sich anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai ein breites Bündnis für eine Reform des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes. Neben der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern auch die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. (AGETHUR), die Techniker Krankenkasse (TK), die AOK PLUS Sachsen-Thüringen, der Berufsverband der Pneumologen Thüringen, die Thüringer Landestelle für Suchtfragen e.V., das Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR)[1], die Nichtraucherinitiative Deutschland (NID), Thüringer Apothekerverband e.V. u.a. einen umfassenden Nichtraucherschutz nach bayrischem und saarländischem Modell. „Warum sollte das, was in Bayern und Saarland gut funktioniert, nicht auch in Thüringen möglich sein?“, fragt die Initiatorin des Bündnisses, die gesundheitspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion, Anja Siegesmund, anlässlich des vorgelegten Gesetzesentwurfes zum Thüringer Nichtraucherschutzgesetz. „Die Erfahrungen aus den beiden Bundesländern zeigen deutlich, dass sich ein umfassendes Rauchverbot in Restaurants, Bars und Kneipen inzwischen hervorragend bewährt hat. Zudem ist die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich gestiegen.“ Laut AOK stieg die Zustimmung zu Nichtraucherschutzgesetzen in der Bevölkerung seit 2005 von 53 Prozent auf heute 75 Prozent. Die Befürchtungen der Gegner eines effektiven Nichtraucherschutzgesetzes sind hingegen nicht eingetreten, was auch die Thüringer Landesregierung in einer Antwort zu einer Kleinen Anfrage Siegesmunds eingestehen musste. Aktuell ist es jedoch laut Thüringer Nichtraucherschutzgesetz zum Beispiel erlaubt, Raucherräume in Gaststätten oder ganze Raucherclubs einzurichten. In Gaststätten mit nur einem Raum unter 75 Quadratmeter Fläche und ohne zubereitete Speisen darf weiter geraucht werden, ebenso in Festzelten und zum Teil bei Sportveranstaltungen. „Statt diesem Ausnahmen-Dschungel brauchen wir Klarheit und Rechtssicherheit“, betont Siegesmund. Das Bündnis kritisiert das bestehende Gesetz, das nach Medienberichten zum Jahresende unverändert entfristet werden soll. „Das bestehende Gesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse, bringt Wettbewerbsverzerrungen mit sich, ist für die Behörden nicht kontrollier- und für Gäste in der Gastronomie nicht nachvollziehbar. Ein Gesundheitsschutz wird damit schlicht nicht erreicht. Deshalb freue ich mich, dass wir für unseren Gesetzentwurf ein breites Bündnis von Unterstützern gewinnen konnten“, so Siegesmund. Die bündnisgrüne Abgeordnete erwartet eine sachliche Debatte im kommenden Plenum und hofft auf eine fraktionsübergreifende Zustimmung und die Aufhebung des Fraktionszwanges bei CDU und SPD.