In der heutigen Debatte zum Nichtraucherschutzgesetz im Plenum des Thüringer Landtages zeigt Sozialministerin Heike Taubert Flagge. Sie verteidigte einen Entwurf der ehemaligen Allein-Regierung Althaus zum Nichtraucherschutz als "zeitgemäßes Gesetz, dass verfassungsrechtlicher Änderungen bedarf".
Anja Siegesmund, Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion BüNDNIS 90/DIE GRüNEN dazu: "Thüringen reiht sich mit der Gesetzesvorlage ein in die Reihe der Bundesländer, die den Nichtraucherschutz immer mehr aufweichen. Zwar ist dem Gesetzgeber aufgetragen worden zu handeln, jedoch nicht Arbeitnehmerrechte auf nicht gesundheitsgefährdende Arbeitsplätze einzuschränken oder Familien mit Kindern im öffentlichen Raum bestmöglich zu schützen.
Stattdessen haben wir jetzt einen CDU/SPD-Gesetzentwurf, der weitere Ausnahmen zur Regel macht. Der Gesetzentwurf von CDU und SPD weist in die völlig falsche Richtung - die Regelung von Ausnahmen schafft nicht nur mehr Bürokratie sondern auch weitere unklare Rechtstatbestände. Was sind noch "nicht zubereitete Speisen", zählt die Bockwurst dazu, aber die Bratwurst mit Senf im Brötchen schon? Und warum gilt das Verbot nicht in Festzelten? Warum nicht in Spielkasinos? Diese und weiter Ausnahmebestände machen die Regelungen nur komplizierter. Für den Gesundheitsschutz in Thüringen wird damit kein Beitrag geleistet. Nun wird in den Ausschüssen diskutiert werden müssen, wie zeitgemäß Thüringen an dieser Stelle tickt."