Glyphosateinsatz begrenzen

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Glyphosat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Phosphonate. Es wird seit der zweiten Hälfte der 1970er Jahre in der konventionellen Landwirtschaft weltweit sowohl zur Unkrautbekämpfung als auch zur Beschleunigung der Erntereife von Nutzpflanzen (Getreide, Kartoffeln) eingesetzt.

Die EU-Kommission hatte am 20. Oktober 2015 die ursprünglich bis Ende 2015 gültige Zulassung bis 30. Juni 2016 verlängert, da sich die Neubewertung aus Gründen verzögerte, auf die die Antragsteller keinen Einfluss hatten. Anschließend erfolgten zahlreiche Verhandlungen und Beratungen in den zuständigen Ausschüssen von Vertretern der EU-Mitgliedsländer. Schließlich verlängerte die EU-Kommission die auslaufende Genehmigung im Juni 2016 um weitere 18 Monate bis Ende 2017.

Diese Entscheidung traf die EU-Kommission, nachdem sich auch bei der vierten Abstimmung der Mitgliedstaaten weder eine ausreichende Mehrheit für noch gegen die Verlängerung der Zulassung fand. 20 Staaten wollten die Erlaubnis über den 30. Juni hinaus verlängern, hatten aber nicht genügend Stimmen. Deutschland enthielt sich. Bis Ende 2017 soll eine weitere Bewertung des Wirkstoffs durch die EU-Chemikalienagentur ECHA vorliegen. Die Kommission stützte sich bei ihrer Entscheidung auf die "extrem sorgfältigen und strikten" wissenschaftlichen Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA sowie nationaler Agenturen. Der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, will, dass Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat möglichst wenig in öffentlichen Parks, auf Spielplätzen und in Gärten verwendet und auch nicht kurz vor der Ernte versprüht werden. Zudem sollten bestimmte Beistoffe in glyphosathaltigen Pestiziden verboten werden. Die EU-Staaten können selbst entscheiden, ob sie in ihrem Land glyphosatbasierte Pflanzenschutzmittel zulassen, verbieten oder deren Nutzung einschränken. Glyphosat ist der in Deutschland und weltweit am häufigsten eingesetzte Pestizidwirkstoff. Bei einigen Wissenschaftlern steht er aber im Verdacht, Krebs zu erregen, obwohl unter anderem EFSA und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) dies für unwahrscheinlich halten.

Allerdings ist der Einsatz in höchstem Maße umstritten. Im Rahmen der routinemäßigen Überprüfung der Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen hatte außerdem das BfR die gesundheitliche Risikobewertung im Dezember 2013 abgeschlossen. Dessen Analyse ergab damals keine Hinweise auf eine krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Wirkung bei Versuchstieren.

Der Naturschutzverband BUND hat 2013 eine Studie zu Glyphosat veröffentlicht, die aufzeigte, dass Glyphosat im Urin von Großstädtern aus 18 europäischen Staaten nachgewiesen werden konnte. 70 Prozent aller untersuchten Urinproben in Deutschland waren belastet.

Eine Neuzulassung sollte darum nur noch erfolgen, wenn auf EU-Ebene eine entsprechende Bewertung durch die Arbeitsgruppe der Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in die Entscheidung einfließt. Das IARC hat 2015 Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Dessen Einstufung ist somit deutlich aktueller als die Feststellung des BfR.

Deutsche Landwirte setzen pro Jahr rund 5.900 Tonnen Glyphosat bei der Feldbewirtschaftung ein, etwa 40 Tonnen werden im Haus- und Kleingartenbereich ausgebracht. Weltweit ist mit rund 650.000 Tonnen pro Jahr ein steigender Verbrauch zu erkennen.

Einzelne EU-Staaten haben auf die Entscheidung der EU-Kommission im Laufe der Sommerpause bereits eigene Festlegungen innerhalb des rechtlichen Rahmens beschlossen. So wurde aktuell in der norditalienischen Partnerregion Südtirol die Entscheidung gefällt, die Ausbringung von Glyphosat in den sogenannten "sensiblen Zonen" komplett zu untersagen. Das bedeutet, in öffentlichen Parks, Gärten, Sport- und Freizeitgeländen, Altersheimen, Schulgeländen und Kinderspielplätzen sowie in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Ausbringen von Glyphosat von nun an verboten. Gegenüber diesen sensiblen Zonen muss, grenzen diese an landwirtschaftliche Flächen, ein Abstand von 30 Metern eingehalten werden.