Gesetz zur unerlaubten Telefonwerbung greift zu kurz

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„Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, das die große Koalition 2009 beschlossen hat, greift zu kurz und bleibt auf halbem Wege stehen“, sagt Dr. Frank Augsten, der Sprecher für Verbraucherschutz der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Diese Meinung wurde nach der heutigen Bilanz zum „Gesetz zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung“ durch die Thüringer Verbraucherzentrale und das Thüringer Sozialministerium bestätigt. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes hatte die Bundestagsfraktion der Bündnisgrünen weitergehende Vorschläge eingebracht, die jedoch keine Berücksichtigung fanden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Einführung von effektiven Maßnahmen, um der Abzocke ein Ende zu setzen. So darf es Werbeanrufe nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung geben. Kommt es trotz fehlender Einwilligung bei einem unerlaubten, gesetzeswidrigen Werbeanruf zu einem Vertragsabschluss, ist der Vertrag schwebend unwirksam und Bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung in Textform. „Diese klaren und unmissverständlichen Regelungen wären im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Unredliche Geschäftsgebaren und Überrumpelungsstrategien müssen endlich konsequent angepackt werden. Mit der bisherigen Widerspruchslösung war die Große Koalition vor einer besonders verbraucherunfreundlichen Lobby eingenickt“, so Augsten weiter. „Eine weitere grüne Forderung ist bei der Gesetzesverabschiedung ebenfalls nicht aufgenommen worden: die angemessene Möglichkeit der Verbraucherverbände zur Gewinnabschöpfung. Auch hier muss eine Nachbesserung des Gesetzes erfolgen“, stellt der bündnisgrüne Abgeordnete klar. Weiterhin fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kostenfreie telefonische Warteschleifen. „Wir brauchen dringend ein Gesetz, damit Verbraucherinnen und Verbraucher erst dann zahlen müssen, wenn sie tatsächlich einen Berater am anderen Ende der Leitung haben“, schließt Augsten.