Transparenz bei der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern und Eierprodukten

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Seit 2004 gibt es in der EU eine Kennzeichnungspflicht für unverarbeitete, frische rohe Eier. Zudem gilt seit dem 23. Juni 2008 die Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier vorgeschriebene Kennzeichnung von unverarbeiteten Eiern mit Angaben zur Haltungsart der Legehennen. Damit wurde der Anteil von unverarbeiteten Eiern aus der Käfighaltung drastisch reduziert. Anders bei verarbeiteten Lebensmitteln: Zwei Drittel der erzeugten Eier finden in Produkten wie Nudeln, Keksen und Eis Verwendung, ohne dass über die Herkunft der Eier informiert wird. Einer Emnid-Umfrage zufolge wollen 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Haltungsform auch bei verarbeiteten Eiern Bescheid wissen.

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