Prävention ist das Stichwort zum Erhalt der Tiergesundheit im ökologischen Landbau. Die Wahl geeigneter Tierrassen, artgerechte Haltung mit Auslauf im Freien, hochwertige Futtermittel und angemessene Besatzdichte beugen Krankheiten der Tiere vor. Im Gegensatz zum konventionellen Landbau wird hier nicht prophylaktisch mit chemisch-synthetischen Medikamenten gearbeitet. Für Impfungen, Parasitenbehandlungen und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung gelten Ausnahmeregelungen.
Erkranken Tiere, kommen zunächst Heilmittel auf pflanzlicher Basis zum Einsatz. Sie wirken in geringen Dosen und ohne Nebenwirkungen oder schädliche Abbauprodukte. Auch Resistenzen sind von ihnen nicht zu erwarten. Die Anwendung homöopathischer und pflanzlicher Arzneimittel braucht Erfahrung und Wissen. Da Bio-Landwirte sich auch in diesem Gebiet kundig machen müssen, bieten die ökologischen Anbauverbände regelmäßig Schulungen an. Im Mittelpunkt aller Bemühungen steht aber das Wohl des Tieres. Schlagen pflanzliche Medikamente nicht an, dürfen selbstverständlich Antibiotika und andere konventionelle Arzneimittel zur Anwendung kommen.
Jede medizinische Behandlung muss genau dokumentiert werden: Angaben über Präparat, Wirkstoff, Art und Dauer der Behandlung werden den zuständigen Kontrollstellen vorgelegt. Denn auch die Krankheits- und Behandlungsgeschichte eines Tieres entscheidet darüber, ob es als Bio-Tier vermarktet werden kann. So dürfen Hormone, Antibiotika und konventionelle Medikamente zur medizinischen Behandlung einzelner Tiere eingesetzt werden. Arzneimittel werden im Körper aber nur langsam abgebaut. Mögliche Abbauprodukte dürfen nicht in das vermarktete Fleisch bzw. die Milch gelangen, um eine Weitergabe an den Menschen zu verhindern. Daher gibt in der konventionellen wie in der ökologischen Tierhaltung so genannte Wartezeiten: Nach der letzten Behandlung bzw. der letzten gegebenen Medikamenten-Dosis setzt seine Frist ein, während der das Tier nicht zur Schlachtung und Verarbeitung gelangen darf. Im Bio-Landbau sind diese Fristen doppelt so lang wie in der konventionellen Landwirtschaft.
Tiere und Tiergruppen, die mit Antibiotika oder konventionellen Medikamenten behandelt wurden, müssen auf dem Bio-Betrieb besonders gekennzeichnet werden, damit sie jederzeit leicht zu identifizieren sind. Wird ein Tier oder, im Falle von Geflügel und Schweinen, eine Gruppe von Tieren mehr als dreimal innerhalb eines Jahres mit konventionellen Medikamenten oder Antibiotika behandelt, darf es nicht mehr ökologisch vermarktet werden. Auch Fleisch, Milch oder Eier von solchen Tieren dürfen nicht als ökologische Ware in Verkehr gebracht werden.