NSU-Prozess: Für Aufklärung und Aufarbeitung ungeeignet?

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Das Oberlandesgericht in München verhandelt seit dem 6. Mai 2013 den sogenannten „NSU-Prozess“. Das Verfahren richtet sich gegen fünf Personen, die wegen der Verbrechen des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) der Mittäterschaft beschuldigt werden. Neben Beate Zschäpe werden André Eminger, Holger Gerlach, Carsten Schultze und Ralf Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord, zu Sprengstoffanschlägen, Raub und wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt.

Mit der Nebenklageanwältin Antonia von der Behrens und der Journalistin Wiebke Ramm möchte Madeleine Henfling (MdL) den Prozess aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten. Hierzu sollen neben einem Überblick und Stand im Verfahren u.a. den Fragen nachgegangen werden, inwiefern sich das Gericht zur Aufarbeitung und Aufklärung des NSU-Komplexes eignet.

Antonia von der Behrens ist Nebenklageanwältin im "NSU-Prozess" und vertritt die Familie Kubacik. Mehmet Kubacik wurde am 4. April 2006 in Dortmund vom NSU ermordet.

Wiebke Ramm ist freie Journalistin und berichtet für die Süddeutsche Zeitung über den Prozess in München. Für die Pforzheimer Zeitung begleitet sie die Verhandlung auf Twitter.

Moderation: Madeleine Henfling ist u.a. Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus und Obfrau im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss für die Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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