Artikel 14
Vorschriften für die tierische Erzeugung
(1) Neben den allgemeinen Vorschriften für die landwirtschaftliche Erzeugung des Artikels 11 gelten für die ökologische/biologische tierische Erzeugung folgende Vorschriften:
a) Herkunft der Tiere:
i) Die ökologischen/biologischen Tiere müssen in ökologischen/biologischen Betrieben geboren und aufgezogenworden sein.