Kleine Anfrage
Gewährleistung des sicheren Überholabstands von Kraftfahrzeugen zu Radfahrenden in Thüringen
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung vom April 2020 wurde in § 5 Abs. 4 für Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden ein Seitenabstand von mindestens 1,50 Metern …