Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

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Die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Anja Siegesmund, zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Thüringer Landeserziehungsgeldes an.

„Wenn ein aktuelles Rechtsgutachten die Vereinbarkeit des von Schwarz-Gelb geplanten Betreuungsgeldes mit dem Grundgesetz bezweifelt, dann hat das Auswirkungen auf Thüringen“, so die Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion. „Das Thüringer Erziehungsgeld ist wie das Betreuungsgeld eine sinnlose familienpolitische Maßnahme. Ist das Eine verfassungswidrig, dann müssen wir auch bei dem Anderen Zweifel haben“, äußert sich Siegesmund.

Hintergrund ist das heute von Katja Dörner (MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vorgestellte Gutachten der Professorin Ute Sacksofsky der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Die Gutachterin hält eine Maßnahme, die dem Ziel der tatsächlichen Gleichberechtigung zuwiderläuft und die Familienförderung auf bestimmte Familien beschränkt, mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar, sofern nicht gute Gründe für die Ungleichbehandlung sprechen.

„Solche triftigen Gründe liegen aber weder bei der Herdprämie der Bundesregierung noch beim Erziehungsgeld der Landesregierung vor“, stellt die familienpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen klar. „Wir brauchen das Geld dort, wo es Familien nachhaltig hilft – gerade angesichts steigender Kitagebühren in den Kommunen.“

Siegesmund wird in der kommenden Woche im Plenum eine mündliche Anfrage zur Bewertung des Gutachtens durch die Landesregierung stellen. „Mit dem jetzt vorliegenden Gutachten erhält die zweite Lesung des Gesetzes zur Abschaffung des Thüringer Landeserziehungsgeldes eine neue Dynamik. Spätestens jetzt muss auch die CDU erkennen, dass es keinen Grund gibt, am Landeserziehungsgeld festzuhalten“, schließt Siegesmund.

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