Trotz Sparzwang: Qualität und Nachhaltigkeit nicht aus den Augen verlieren

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Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, Dr. Frank Augsten, mahnt zur richtigen Prioritätensetzung bei der Debatte um das Thüringer Erziehungsgeld und die Stiftung FamilienSinn. „In erster Linie sollte man den Sinn dieser familienpolitischen Maßnahmen hinterfragen. Für uns Grüne ist klar, dass weder FamilienSinn noch das Thüringer Erziehungsgeld für eine zeitgemäße und nachhaltige Familienpolitik im Freistaat stehen“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Frank Augsten. Während BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Abschaffung des seit 18 Jahren bestehenden Thüringer Erziehungsgeldes plädieren, sei es bei der Stiftung FamilienSinn besser und kostengünstiger, wenn man sie reformieren könnte, um den Anforderungen an eine moderne und nachhaltige Familienförderung gerecht zu werden. „Wenn sie aber aus juristischen Gründen nicht zu halten ist, dann dürfen wir auch in diesem Fall Qualität und Nachhaltigkeit nicht aus den Augen verlieren. Im Zentrum der Familienpolitik dürfen in erster Linie nicht die Begehrlichkeiten des Finanzministers stehen“, so Augsten. Die Landesregierung sieht der Abgeordnete nun in der Pflicht, die dringenden Fragen zur künftigen Familienförderung zu beantworten. „Das Vogel-Strauß-Prinzip der CDU-Fraktion hilft den Thüringer Familien nicht. Vielmehr muss nun geklärt werden, wie Familienpolitik gestaltet werden muss und welche Mittel wir wirklich brauchen, um Kindern und ihren Eltern am effektivsten zu helfen“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen. „Zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Familienpolitik gehört auch die Einbeziehung einer aktiven Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik, deren Ziele primär die Armutsbekämpfung und Prävention sein müssen“, fordert Frank Augsten. Augsten kündigt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN neben dem bestehenden Antrag für das kommende Plenum dazu ebenfalls die Befassung für den zuständigen Sozial- und Familienausschuss an.
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