Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen

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In ihrer Rede zum Gesetzentwurf "Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen" der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1732 sprach die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit davon, dass eine inhaltliche Novellierung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen ist (vgl. Plenarprotokoll 5/36 der 36. Sitzung am 11. November 2010). Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen zu verhindern und bestehende zu beseitigen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft herzustellen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen hat der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen u. a. darauf hinzuwirken, dass die Ziele des Gesetzes verwirklicht und die sonstigen Bestimmungen dieses Gesetzes sowie die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen eingehalten werden.