Keine Mietpreisbremse für Weimar?

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Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz, veröffentlicht am 27.04.2015 im Bundesgesetzblatt, wurde die Mietpreisbremse eingeführt. Damit wird die Wiedervermietungsmiete auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent begrenzt.

Die Landesregierungen sind ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen die Mietobergrenze zeitlich befristet gelten soll. Nach jüngsten Pressemeldungen, zuletzt am 24. Oktober 2015, will die Landesregierung die Mietpreisbremse per Verordnung für Erfurt und Jena einführen. Für Weimar sei eine Mietpreisbremse nicht geplant.