Grüne unterstützen Gesetz zu Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes

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Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag unterstützt nachdrücklich das von der Fraktion Die LINKE eingereichte Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes.

„Wir begrüßen diese Gesetzesvorlage und werben hierfür um breite Unterstützung. Ziel ist es, Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen, in Thüringen bestmöglich willkommen zu heißen und ihnen eine angemessene und bedarfsdeckende Grundversorgung zu gewährleisten, die Integration möglich macht. Dazu gehört auch für uns maßgeblich die Form der Unterbringung. Schon lange machen wir uns für die dezentrale oder wenigstens wohnungsähnliche Unterbringung stark“, betont Astrid Rothe-Beinlich, Sprecherin der grünen Fraktion für Migration und Flucht.

„Wie auch die Linke bemängeln wir die uneinheitliche Rechtsauslegung – und -anwendung in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Dass dieses Gesetz dafür nun einen verlässlichen Rahmen bietet, dürfte eigentlich auf Zustimmung aller stoßen. Somit gäbe es endlich Rechtssicherheit“, zeigt sich Astrid Rothe-Beinlich überzeugt.

Erst vor wenigen Wochen war bekannt geworden, dass es für Thüringen künftig eine Vereinbarung über Mindeststandards für die Unterbringung Asylsuchender geben soll. „Dieses Gesetz könnte dafür eine solide Grundlage sein“, so Astrid Rothe-Beinlich.

Weiterhin sieht das Gesetz verbindliche Vorgaben für die Leistungsgewährung in Thüringen vor. „Auch das hat unsere Unterstützung. Der Vergabe von Gutscheinen erteilen wir zudem eine klare Absage. Unser Ziel sind generelle Bargeldzahlungen“, stellt die Grünenpolitikerin klar. „Perspektivisch streben wir auf Bundesebene die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes mit seiner diskriminierenden Praxis an, um endlich gleiche Rechte für alle Menschen Einzug halten zu lassen – unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus. Dazu gehört auch die generelle Abschaffung der so genannten Residenzpflicht. Hier unterstützen wir die Forderung des Thüringer Flüchtlingsrates, diese zunächst auf ganz Thüringen auszuweiten, um einen ersten Schritt hin zu mehr Bewegungsfreiheit für die Betroffenen zu gehen. Denn: Die Würde des Menschen ist unantastbar“, gibt Rothe-Beinlich abschließend zu bedenken.