Grüne hoffen auf Verabschiedung des Kitagesetzes im April

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Nachdem gestern die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU ihre Änderungen zum Kitagesetz zunächst der Presse und heute auch dem federführenden Ausschuss im Thüringer Landtag vorgestellt haben, der umgehend dazu beraten hat, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass es uns um die Sache – sprich um gute frühkindliche Bildung und eine angemessene Ausstattung der Kitas geht, um den ambitionierten Bildungsplan für Kindern von null bis zehn Jahren umzusetzen. Im Wahlkampf haben wir versprochen, die Ziele des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik im Landtag in Gesetzesform zu bringen. Viel Zeit wurde verloren, da sich Schwarz-Rot lange nicht einig wurde. Da wir meinen, dass wir es Eltern, Kindern und ErzieherInnen schuldig sind, endlich Rechtssicherheit zu schaffen, werbe ich für eine Verabschiedung des Gesetzes bereits im Aprilplenum.“ Fakt ist, dass sowohl der Landkreistag als auch der Gemeinde- und Städtebund zu den nunmehr vorliegenden Änderungen, die allesamt mehrheitlich beschlossen wurden, gehört werden müssen. „Wir hoffen aber, dass eine Verabschiedung des Gesetzes dennoch im April erfolgen kann“, so Astrid Rothe-Beinlich weiter. „Die Änderungen von CDU und SPD zur eigenen Gesetzesvorlage räumen einen Großteil der in der Anhörung vorgetragenen Probleme aus. So wird nun die Fachberatung auch für freie Träger möglich, ist die Spitzabrechnung aufgenommen worden, werden die Elternvertretungen gestärkt und die räumliche Ausstattung sowie die Förderung von Kindern mit besonderen Bedarfen verbessert“, erkennt Astrid Rothe-Beinlich an. „Schwierig bleibt die Personalausstattung für kleine Einrichtungen. Hier hatten wir für jeweils mindestens zwei Vollbeschäftigen-Einheiten geworben, um auch Krankheiten und Urlaube sowie individuellere Betreuung zu ermöglichen, CDU und SPD wollen zwei Fachkräfte bereitstellen – nicht jedoch zwingend ganztags. Daran soll das Gesetzesvorhaben aber nicht scheitern“, so Astrid Rothe-Beinlich weiter. „Ich hoffe sehr, dass sich eine breite Mehrheit findet, auch wenn ich ausdrücklich bedauere, wie mit unserem Gesetzesvorschlag und sämtlichen unserer Änderungsanträge zum Entwurf der Koalition umgegangen wurde. Diese wurden von CDU und SPD allesamt abgelehnt. Da es uns jedoch ernst ist mit einer neuen politischen Kultur, entscheiden wir allein im Sinne des Anliegens und danken ausdrücklich allen Eltern und Trägern des Volksbegehrens, die letztlich der Garant für ein gutes Gesetz waren und sind“, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.