Anlässlich der heutigen Debatte des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes im Thüringer Landtag erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Natürlich sind auch wir froh, dass mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf ein erster Schritt in die richtige Richtung gegangen wird, indem blinde Menschen ab dem 1. Juli monatlich 270 Euro Blindengeld erhalten sollen. Trotzdem muss konstatiert werden: Diese schmale Erhöhung kommt spät und Thüringen bleibt im bundesweiten Vergleich auch weiterhin hinter den tatsächlichen Bedarfen zurück und auch künftig am unteren Ende was die Höhe der Zahlung anbelangt.“
So werden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen monatlich 608,96 Euro, in Bayern 518 Euro, in Hessen 523 Euro und in Mecklenburg-Vorpommern 430 Euro an die Betroffenen gezahlt.
„Aus unserer Sicht ist nicht hinnehmbar, dass es keinen bundeseinheitlichen Nachteilsausgleich für Blinde und Sehbehinderte gibt. Für einen solchen - in bedarfsdeckender Höhe - machen wir uns bereits seit vielen Jahren stark. In diesem Sinne unterstützt unsere Fraktion auch die heute beim Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Berlin einstimmig verabschiedete Resolution für eine gerechte Blindengeldlösung“, so die Grünenpolitikerin weiter, die bereits seit vielen Jahren im engen Kontakt an der Seite der Blinden und Sehbehinderten streitet.
Zudem verwies Rothe-Beinlich auf die fehlenden Chancen für Blinde und Sehbehinderte bei der Berufsausbildung und am 1. Arbeitsmarkt und forderte die Wiedereinrichtung einer zentralen Vermittlungsstelle für die Betroffenen. „Schließlich muss es uns neben der Blindengeldzahlung zum Nachteilsausgleich um gelebte Inklusion und Integration und echte Chancengleichheit gehen“, so Astrid Rothe-Beinlich weiter.
„Bedauerlich ist, dass sich keine Mehrheit im Plenum für die Verweisung des Gesetzentwurfs in den Gleichstellungsausschuss fand. Dieser ist schließlich maßgeblich für das zuständig, worum es für Menschen mit Benachteiligungen ganz besonders geht - um Gleichstellung“, so Rothe-Beinlich weiter.
„Wir hoffen nun auf eine gute Beratung im Sozialausschuss und begleitende Initiativen, um künftig zu einem bedarfsdeckenden Nachteilsausgleich zu kommen. Dazu gehören neben einer angemessenen weiteren Erhöhung des Blindengelds auch Initiativen für einen bundeseinheitlichen Nachteilsausgleich und echte Inklusion in allen Lebensbereichen“, schließt Astrid Rothe-Beinlich.