Grüne fordern zum Schuljahresanfang mehr LehrerInnen und Verlässlichkeit

Bild zur Pressemitteilung

Zur heutigen Regierungsmedienkonferenz von Bildungsminister Matschie erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

„Zunächst wünschen wir allen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern einen guten Start ins Schuljahr 2014/15! Fakt ist: Ankündigungspolitik am Ende einer Legislatur hilft nicht weiter. Der Bildungsminister hat seine Hausaufgaben über den Sommer leider nicht gemacht. So braucht es dringend mehr Neueinstellungen von Lehrerinnen und Lehrern, sonderpädagogischem Personal sowie den Einsatz einer arbeitsfähigen Vertretungsreserve, wenn das neue Schuljahr gut und möglichst ohne Ausfälle beginnen soll.“

Über den Sommer wurde zwar viel über Schulbauprogramme und Missstände wie den Legionellenbefall an 58 Schulen geschrieben, wirklich viel getan hat sich jedoch nicht. „Schließlich muss sich erst erweisen, ob sich der Überbietungswettbewerb in punkto Schulsanierung auch im Haushalt niederschlägt“, so die grüne Bildungspolitikerin weiter.

„Zudem braucht es endlich tragfähige und mit allen Beteiligten und Ebenen abgestimmte Kriterien für eine moderne und zukunftsfähige Schulnetzplanung“, gibt Rothe-Beinlich zu bedenken und ergänzt: „Bis heute fehlt außerdem eine inklusive Schulgesetzgebung, die beispielsweise Schulentwicklung für Förderschulen ermöglicht und zudem die notwendigen sächlichen, räumlichen und personellen Ressourcen sicherstellt.“

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erarbeitet momentan – anders als die anderen Fraktionen, die offenbar lieber weiter abwarten – die überfällige und vom Verfassungsgericht aufgetragene Novellierung des Gesetzes für freie Schulen, welche zum 31. März 2015 greifen
muss.

„Mit unserer Gesetzesnovellierung wollen wir die derzeit 162 Schulen in freier Trägerschaft auskömmlich finanzieren, weitere Schulneugründungen und Schulentwicklung für alle ermöglichen, die Wartefristen abschaffen und Hürden bei der Lehrergenehmigung und der Verwendungsnachweisprüfung abbauen“, so Astrid Rothe-Beinlich. Grundlage für die Finanzierung soll eine einmalige Feststellung der tatsächlichen IST-Kosten der staatlichen Schulen in Thüringen sein. Davon ausgehend soll die anteilige Finanzierung der freien Schulen festgelegt werden.