Grüne fordern Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

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Mehr als 15 Jahre ist es her, dass im Zuge der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl das Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft getreten ist. „Viele Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen aber auch Parteien wie Die LINKE und wir haben dieses Gesetz von Beginn an aus grundsätzlichen und menschenrechtlichen Erwägungen kritisiert“, erinnert Astrid Rothe-Beinlich, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag. „Längst ist bekannt, dass dieses Gesetz zu einem diskriminierenden Ausschluss von Asylsuchenden aus der Sozialhilfe und aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende geführt hat. Daher unterstützen wir den Antrag der Fraktion Die Linke, dass Thüringen im Bundesrat aktiv werden soll, um auch für AsylbewerberInnen Teilhabe und Existenzsicherung zu ermöglichen“, so Astrid Rothe-Beinlich weiter. Sie betont: „Konsequenterweise muss aus unserer Sicht allerdings das Asylbewerberleistungsgesetz insgesamt auf den Prüfstand. Wir meinen: es ist höchste Zeit für gleiche Rechte und damit für die Abschaffung dieses Gesetzes.“ Derzeit betragen die Leistungen aufgrund dieses Gesetzes nur noch etwa zwei Drittel der Leistungen, die SozialhilfeempfängerInnen zustehen. Hinzu kommt, dass die medizinische Versorgung von Asylsuchenden und Geduldeten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf die unabweisbar notwendige Behandlung akuter Schmerzzustände beschränkt ist. Praktisch folgt aus der Gesetzesvorgabe, dass seit 1993 laut Paragraph 3 Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes unverändert gerade einmal 1,36 Euro pro Tag und pro Person als einziges Bargeld für den gesamten persönlichen Bedarf dieser Menschen zur Verfügung steht. Zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel für eine Monatskarte im öffentlichen Nahverkehr, werden nicht gewährt. Die Leistungen für Essen, Kleidung, Körperpflege, aber auch für Energie im Haushalt werden – regional unterschiedlich – als Sachleistungen in Form von „Fresspaketen“, Vollverpflegung, Gutscheinen oder Bargeld mit einem seit 1993 ebenfalls unveränderten Wert von 184 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt. „All das macht deutlich, dass das Asylbewerberleistungsgesetz für eine mehr als diskriminierende Praxis steht, die zur Entmündigung Asylsuchender beiträgt“, gibt die Grünenpolitikerin zu bedenken. „Wir fordern endlich gleiche Rechte für alle hier lebenden Menschen. Für uns steht fest, dass das soziokulturelle Existenzminimum für alle gelten muss. Deshalb: Schluss mit der Diskriminierung qua Gesetz und der Vergabe von Gutscheinen. Unser Ziel ist die Abschaffung des Asylbewerbergesetzes und die grundsätzliche Bargeldzahlung an die betroffenen Menschen. Und dafür gilt es – fraktionsübergreifend – Mehrheiten zu gewinnen. Denn nach wie vor gilt: Der demokratische Gehalt einer Gesellschaft lässt sich daran ermessen, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Deshalb werden wir auch dem Antrag der Linken zustimmen“, schließt Astrid Rothe-Beinlich.