Gretchenfrage: Koalitionsvertrag oder gute Familienpolitik

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„Das Betreuungsgeld ist wie das Thüringer Erziehungsgeld die Gretchenfrage für die SPD in Thüringen. Beide konterkarieren das Bestreben nach mehr Chancengerechtigkeit für Kinder und erhöhen für Eltern das Risiko von Arbeitslosigkeit und Armut“, erklärt Anja Siegesmund, sozial- und familienpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion, dazu. „Das Betreuungsgeld ist nichts weiter als ein teures, aber mehr als nur sinnloses Spielzeug der CSU. Deswegen bin ich froh, dass SPD und Grüne in Bayern von der dortigen Landesregierung ein Stopp des Betreuungsgeldes im Bundesrat beziehungsweise auf Bundesebene fordern. Dem wollen wir mit unseren Antrag im Thüringer Landtag folgen. Eine Enthaltung ist in diesem Fall keine Option.“ Da außer der CDU alle Fraktionen im Thüringer Landtag das Thüringer Erziehungsgeld ablehnen und sich LINKE, SPD und FDP ebenfalls negativ zum Betreuungsgeld positioniert haben, erwartet die bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende eine breite Zustimmung zum Antrag ihrer Fraktion. „Priorität muss der Kita-Ausbau haben, der insbesondere in den alten Bundesländern nicht das nötige Niveau erreicht hat. Fehlende Kita-Plätze lassen sich nicht durch 150-Euro-Almosen ersetzen. Die OECD bezeichnet deswegen auch die geplante Einführung des Betreuungsgeldes als kontraproduktiv und fordert stattdessen mehr Investitionen in eine qualitativ hochwertige institutionelle frühkindliche Bildung. Unser Antrag soll genau das erreichen“, schließt Siegesmund. Neben der Möglichkeit eines Einspruchs durch den Bundesrat, könnte das Betreuungsgeldgesetz auch zustimmungspflichtig werden, wenn, wie von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) gefordert, die Zahlung des Betreuungsgeldes an eine Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt geknüpft wird. Das würde auch die merkwürdige Abwehrhaltung der CSU in Bayern zu diesem Punkt erklären. „In Bayern sind die Untersuchungen Pflicht für den Erhalt des dortigen Landeserziehungsgeldes. Auf Bundesebene darf das nach der CSU nur deshalb nicht sein, weil es eine Zustimmungspflicht des Bundesrats begründen würde. Das ist an politischer Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten“, sagt Siegesmund.
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